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ÖFB-Cup: Klub ohne jegliche Ligazulassung darf teilnehmen

Dem Regionalligisten wurde vorerst jegliche Ligazulassung entzogen. Für den UNIQA ÖFB-Cup ist man jedoch zugelassen.

ÖFB-Cup: Klub ohne jegliche Ligazulassung darf teilnehmen Foto: © GEPA

Der BSK 1933 hat den Sportplatz verloren, die Gemeinde Bischofshofen hat den Mietvertrag gekündigt und das Nutzungsrecht ab Sommer nach einer Abstimmung an den Skiklub übertragen.

Als Folge hat der Regionalligist der abgelaufenen Saison, der noch keine fixe Spielstätte hat, keine Zulassung für die Regionalliga Nord bekommen und wurde mangels Spielstätte aus allen Bewerben ausgeschlossen (HIER nachlesen >>>).

Für ÖFB-Cup zugelassen

"Diese Entscheidung stellt keinen rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens dar. Wie in Österreich üblich, unterliegt auch dieses Verfahren einem vorgesehenen Instanzenweg. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat der BSK 1933 daher fristgerecht Protest gegen die Entscheidung eingebracht", ist auf der Homepage des Klubs zu lesen, der mit anderer Spielstätte in der Regionalliga Nord antreten will.

Sportlich hätte man sich auch für den UNIQA ÖFB-Cup qualifiziert. Laut "Instagram"-Post des Klubs wurde man dafür jetzt auch zugelassen.

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