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SFV beschließt Ausschluss von Regionalligist an allen Bewerben

Nachdem der SK Bischofshofen bis Sonntag keine bewilligte Sportanlage nachweisen konnte, hat der Salzburger Fußballverband durchgegriffen.

SFV beschließt Ausschluss von Regionalligist an allen Bewerben Foto: © GEPA

Nachdem der BSK 1933 im April 2026 das Nutzungsrecht für den eigenen Sportplatz verlor (zum Nachlesen >>>) und bis zur Frist am Sonntag nicht die geforderte, bewilligte Sportanlage nachweisen konnte, beschloss der Salzburger Fußballverband (SFV) den Ausschluss des Klubs aus allen Meisterschaftsbewerben. Das geht aus einem Bericht der "SN" hervor.

Klubboss Patrick Reiter gab zwar Leoben, Bischofshofen und das Lieferinger Sportzentrum Nord als mögliche Spielstätten an, doch alle drei Standorte entsprechen nicht den Richtlinien des SFV. In der Salzburger Liga, in die der BSK nach dem Regionalliga-Aus eingegliedert worden wäre, erlaubt der Verband keine Spielstätte außerhalb des Bundeslandes - damit ist Leoben keine Option.

Spielgemeinschaft mit Fortuna Salzburg keine Option

Für die Sportanlage in Bischofshofen hat der BSK kein Nutzungsrecht mehr. Bei einer Neuausschreibung stimmte die Gemeinde mehrheitlich für den Skiclub als Pächter. Für das Sportzentrum Nord fehlt die Genehmigung der Stadt Salzburg. Auch als Spielgemeinschaft mit Fortuna Salzburg darf der BSK nicht antreten.

Reiter hat angekündigt, dass er gegen das bereits Mitte Mai beschlossene Regionalliga-Aus vorgehen wird. Sollte es auch vom ÖFB eine Absage geben, will der Ex-Judoka vor ein Zivilgericht gehen. Die Erfolgschancen sind jedoch gering.

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