Balogun-Affäre: FIFA-Funktionär hob Sperre wohl im Alleingang auf
Die FIFA-Entscheidung im Fall Folarin Balogun sorgt weiter für Diskussionen. Nun gibt es neue Details darüber, wie die Sperre des US-Stürmers aufgehoben wurde.
Der Fall Folarin Balogun sorgt bei der WM weiter für Diskussionen.
Der US-Stürmer sah im Sechzehntelfinale die Rote Karte und hätte im anschließenden Achtelfinale gegen Belgien eigentlich fehlen müssen. Doch überraschend stand der Angreifer wenige Tage später wieder auf dem Platz – dank einer Entscheidung der FIFA.
Wie die "Times" nun berichtet, soll die Aufhebung der Sperre allerdings nur von einem einzigen Funktionär beschlossen worden sein.
Demnach traf Mohammad al-Kamali die Entscheidung allein. Der Funktionär aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Vorsitzender der Disziplinarkommission des Weltverbands, die für derartige Fälle zuständig ist.
Causa Balogun: Neue Details enthüllt
Balogun war nach seiner Roten Karte im WM-Sechzehntelfinale automatisch für die nächste Partie gesperrt gewesen.
Kurz vor dem Achtelfinale setzte die FIFA die Sperre jedoch für ein Jahr zur Bewährung aus. Die Grundlage dafür soll laut dem Bericht ausschließlich die Entscheidung von al-Kamali gewesen sein.
Dass einzelne Mitglieder der Disziplinarkommission Beschlüsse treffen, ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Laut "Times" übernimmt diese Aufgabe allerdings meist der stellvertretende Vorsitzende Jorge Palacio aus Kolumbien. Bei besonders bedeutenden Fällen werde zudem häufig darauf geachtet, dass mehrere Komiteemitglieder gemeinsam entscheiden.
Trump kontaktierte Infantino
Besonders auffällig: Laut dem Bericht soll al-Kamali bei mehr als 100 veröffentlichten Entscheidungen der Disziplinarkommission bislang nie alleine einen Beschluss gefasst haben.
Die neuen Details dürften die Diskussionen um eine mögliche Bevorzugung der USA weiter anheizen.
Für zusätzliche Spekulationen sorgte, dass US-Präsident Donald Trump nach der ursprünglichen Sperre öffentlich bekannt gab, FIFA-Präsident Gianni Infantino kontaktiert und eine erneute Prüfung des Falls gefordert zu haben.