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Wie wird man eigentlich Landesfürst?

So funktioniert der Weg an die Macht im österreichischen Fußball:

Wie wird man eigentlich Landesfürst? Foto: © GEPA

Meistens sind sie die Strippenzieher, die eher im Hintergrund bleiben und nur dann zum Vorschein kommen, wenn es sich im Ruhm gut sonnen lässt. Doch dieser Tage stehen sie im Mittelpunkt – und geben dabei größtenteils kein gutes, vielmehr ein verheerendes Bild ab: die Landesfürsten.

Wer Präsident eines Landesverbands ist, ist automatisch Präsidiumsmitglied des ÖFB und hat somit eine gewichtige Stimme, wenn es um zukunftsträchtige Entscheidungen des österreichischen Fußballs geht.

Doch wie wird man überhaupt einer dieser mächtigen Männer? LAOLA1 hat sich angesehen, wie der Weg zur Wahl eines Landesverbands-Präsidenten aussieht:

VIDEO: Wie kompetent sind die Landesfürsten?

(Artikel wird unter dem Video fortgesetzt)


In kaum einer Satzung der Landesverbände ist genau geregelt, wer überhaupt Landesverbands-Präsident werden darf. Der Wiener Verband hält fest: „Gewählt können alle Personen werden, die im Vollbesitz ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sind, auch wenn sie keinem Verein angehören.“

Alle neun Landesverbände wählen in der Regel alle vier Jahre bei der Hauptversammlung ihren Vorstand, also auch ihren Präsidenten. Wenn Ungewöhnliches passiert, kann dies bei einer außerordentlichen Hauptversammlung auch schon früher passieren.

Der Wahlausschuss

Gleichzeitig mit der Ausschreibung der Hauptversammlung wird ein Wahlausschuss eingesetzt.

Wer im Wahlausschuss sitzt, ist von Verband zu Verband verschieden. In Wien sind es etwa je ein Vertreter der Hauptklassen (Wiener Liga, 2. Landesliga, Oberliga A und B, 1. Klasse A und B, 2. Klasse A und B) sowie vier Vertreter der Gebietsklassen. In Tirol sitzen alle Bezirksobmänner, je ein Vertreter der Regionalliga und der Tiroler Liga, ein Schiedsrichtervertreter und ein Präsidiumsmitglied im Wahlausschuss.

Dem Wahlausschuss obliegt es, Wahlvorschläge entgegenzunehmen. In der Regel bedarf es für gültige Wahlvorschläge einiger Unterstützungserklärungen von Vereinen – in Wien sind zum Beispiel Unterstützungserklärungen von mindestens 25 Vereinen vonnöten. Die meisten Wahlausschüsse erstellen auch einen eigenen Wahlvorschlag, in Kärnten ist das allerdings nicht der Fall.

Innerhalb festgeschriebener Fristen muss der Wahlausschuss die Mitglieder des Verbands über die gültigen Wahlvorschläge informieren.

Die Hauptversammlung

Bei der Hauptversammlung wird dann gewählt. Wer eine Stimme hat, ist von Verband zu Verband unterschiedlich. Oft hat jeder Verein eine gültige Stimme, auch den zuletzt amtierenden Mitgliedern des Vorstandes wird je eine Stimme zugebilligt, darüberhinaus den Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern. In Salzburg ist das anders: Ein Verein der niedrigsten Spielklasse hat eine Stimme, ein Verein der nächsthöheren um eine Stimme pro Leistungsstufe mehr. Außerdem hat jeder Verein umso viele Stimmen mehr, als er Nachwuchsmannschaften an Meisterschaften teilnehmen lässt. In Vorarlberg gibt es überhaupt eine Stimme pro Mannschaft, die in der vorangegangenen Herbstsaison an einem Bewerb teilgenommen hat.

Um Präsident eines Landesverbands zu werden, genügt meistens eine einfache Mehrheit. Erreicht kein Kandidat eine einfache Mehrheit, findet eine Stichwahl statt.

Sollte es nur einen Kandidaten geben, so übernimmt dieser, z.B. in Wien, automatisch den Posten, muss also nicht extra gewählt werden.

Sind bei einer Hauptversammlung übrigens nicht mindestens die Hälfte der berechtigten Stimmen (in manchen Fällen nicht mit Stimmberechtigten zu verwechseln) anwesend, wird eine halbe Stunde gewartet, anschließend gilt die Hauptversammlung unter allen Umständen als beschlussfähig.

Diese neun Männer haben den Weg durch die Wahlausschüsse und Hauptversammlungen zuletzt erfolgreich beschritten. LAOLA1 stellt die neun Landesfürsten vor und verrät, was sie so tun, wenn sie nicht gerade im ÖFB-Präsidium beschäftigt sind:

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