Die Staatsanwaltschaft hatte für den namentlich nicht genannten Mann eine Haftstrafe von zwei Jahren beantragt.
Dieser akzeptierte freilich auch die Zahlung einer Geldstrafe sowie eine dreijährige Verbannung aus den Fußballstadien wie auch ein über fünf Jahre laufendes Verbot, in Berufen mit Erziehungs- oder Sport-Bezug zu arbeiten.
Da in Spanien Haftstrafen unter zwei Jahren in der Regel auf Bewährung ausgesprochen werden, ist eine Inhaftierung unwahrscheinlich.