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Bellingham-Anzeige "aktionistische Luftnummer"?

Polizei bestätigt Anzeige. BVB-Jungstar muss strafrechtlich aber wohl kaum Sorgen haben.

Bellingham-Anzeige Foto: © getty

Nach seinen umstrittenen Äußerungen im Anschluss an das 2:3 im Gipfel gegen den FC Bayern ist gegen Dortmund-Jungstar Jude Bellingham tatsächlich Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung erstattet worden.

Ein Sprecher der Dortmunder Polzeit bestätigt bei "Sky Sport News", dass eine Anzeige gegen den Engländer vorliegen würde. Eingebracht hat sie DFB-Schiedsrichterbeobachter Marco Haase, allerdings als Privatperson.

Gegenüber der "Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide" betont Haase: "Diese Aussagen treffen alle Unparteiischen bis zur Basis auf Kreisebene, die Woche für Woche unterwegs sind und dafür sorgen, dass der Spielbetrieb aufrecht erhalten wird und es fair auf unseren Sportplätzen zugeht."

Bellingham hatte nach dem Topspiel am Samstag im Hinblick auf die Leistung von Schiedsrichter Felix Zwayer gemeint: "Du gibst einem Schiedsrichter, der vorher schon mal ein Spiel verschoben hat, das größte Spiel in Deutschland. Was erwartest du dann?"

Dass der 18-Jährige wirklich strafrechtliche Konsequenzen befürchten muss, ist jedoch mehr als fraglich.

Im "Kicker" wird Ingo Bott, Fachanwalt für Strafrecht, nämlich folgendermaßen zitiert: "Eine Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt ist dabei der Verletzte, also der Mensch, gegen den sich die Beleidigung richtet. Da Herr Zwayer keine Strafanzeige gestellt hat, dürfte es daher noch nicht einmal zu ernsthaften Ermittlungen kommen. Die medial omnipräsente Strafanzeige ist damit nicht viel mehr als eine aktionistische Luftnummer."

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