Dadurch habe er nicht nur mehrere Vergehen nach dem Antidopingbundesgesetz zu verantworten, sondern auch zum Sportbetrug durch die gedopten Sportler beigetragen, heißt es.
Dass er selbst weiterhin Doping praktizierte und sich unter der Vorgabe, er würde den Sport nun sauber, ohne Doping, betreiben, von Sponsoren und auch im Rahmen eines Crowdfundings von einer Vielzahl von Privatpersonen unterstützen ließ, wird ihm als Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Sportbetruges angelastet.
Ein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck steht noch nicht fest.