Die Ukraine bewilligt die Auslieferung ausländischer, zur Strafverfolgung ausgeschriebener Verdächtiger dann, wenn ihnen vom ersuchenden Staat strafbare Handlungen vorgeworfen werden, die mit mehr als einem Jahr Haft oder "schwerer Strafe" bedroht sind.
Strafrahmen von bis zu zehn Jahren
Das trifft auf Seisenbacher zu, der sich als Trainer in einem Wiener Judo-Verein an zwei Mädchen vergangen haben soll. Dafür sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor.
Nach dem Ende seiner aktiven Karriere war Seisenbacher als Trainer seinem Sport treu geblieben. In seinem Wiener Judo-Verein soll er - so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien - zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben.
Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlich wurde - die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als versuchten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert hat. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.