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Alpine legt Einspruch gegen Monaco-Grand-Prix-Wertung ein

Nach einer Reihe von Strafen wegen Tempoverstößen in der Boxengasse legt das Formel-1-Team Alpine Einspruch gegen das Rennergebnis von Monaco ein.

Alpine legt Einspruch gegen Monaco-Grand-Prix-Wertung ein Foto: © IMAGO / PsnewZ

Alpine legt einen Einspruch gegen das Rennergebnis in Monaco (zum Rennbericht >>>) ein.

"Diese Strafen wurden gegen mindestens vier Teams verhängt, was einen starken Grund für eine Überprüfung darstellt", sagte Teamchef Flavio Briatore mehrere Stunden nach Rennende in Monte-Carlo.

Besonders hart traf es den Alpine-Fahrer Pierre Gasly, der als Dritter ins Ziel kam, wegen einer Zeitstrafe aber nur Siebenter wurde.

"Ich habe mir zehn Jahre den verdammten Hintern abgearbeitet für einen solchen Moment, wir haben alles richtig gemacht. Ich glaube nicht, dass mich gerade irgendwas mehr schmerzen könnte", sagte der Franzose dem Fachportal "The Race" zu dem verpassten Podestplatz, auf den stattdessen Isack Hadjar von Red Bull rückte. Es sei bei den Strafen nicht gerecht zugegangen, beteuerte Gasly.

Probleme mit der Software?

In der Boxengasse gilt in Monte-Carlo ein Tempolimit von 60 km/h. Alpine und Gasly gehen davon aus, dass sie beweisen können, dass er dieses nicht überschritten hat.

Auch Ferrari-Pilot Lewis Hamilton, Mercedes-Fahrer George Russell, Oscar Piastri von McLaren und Gaslys Teamgefährte Franco Colapinto wurden mit Zeitstrafen wegen Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit vor den Garagen bestraft.

"Das zeigt, dass es vielleicht ein Problem bei der Software oder so etwas gab", sagte Russell und erklärte: "Ich habe auf den Knopf gedrückt und bin dann 60,1 Kilometer pro Stunde gefahren. 60 ist okay, 60,1 ist nicht mehr zulässig. Das ist mir passiert und da stehe ich jetzt."

FIA muss entscheiden

Der Weltverband (FIA) hat das Monaco-Resultat bereits für offiziell erklärt.

Aber das sogenannte Überprüfungsrecht erlaubt den Teams, eine Strafe anzufechten, wenn "ein wesentlicher und relevanter neuer Sachverhalt bekannt wird, der den Parteien, die die Überprüfung beantragen, zum Zeitpunkt der betreffenden Entscheidung nicht vorlag".

Die FIA muss nun über den Alpine-Einspruch entscheiden.

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