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NEWS
Fall Balogun: Belgien legt bei FIFA Berufung ein
Ein Mitglied des FIFA-Berufungsausschusses wurde laut einem Bericht mit der Anhörung in dem Fall beauftragt. Auch die UEFA reagiert.
Laut einem Bericht von "The Athletic" hat Belgien formell Berufung gegen die Entscheidung des Fußball-Weltverbandes eingelegt, dass US-Stürmer Folarin Balogun im WM-Achtelfinale am Dienstag in Seattle (2 Uhr/MESZ) doch spielberechtigt ist.
Das Portal und die Nachrichtenagentur AP hatten am Sonntag übereinstimmend berichtet, US-Präsident Donald Trump habe bei FIFA-Chef Gianni Infantino angerufen und interveniert, Baloguns Rot-Sperre aufzuheben (Alle Infos >>>). Die UEFA reagierte fassungslos.
"Stellt alles infrage!" - Klopp attackiert Trump und Infantino >>>
Stellungnahmen erwartet
Wie "The Athletic" berichtete, wurden der belgische und der US-Verband von der FIFA aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis genau zwölf Stunden vor dem geplanten Spielbeginn im Seattle Stadium anzugeben.
Ein Mitglied des FIFA-Berufungsausschusses wurde laut dem Bericht mit der Anhörung in dem Fall beauftragt.
UEFA sieht rote Linie überschritten
Ohne auf mögliche Umstände, die zur FIFA-Entscheidung führten, einzugehen, teilte die Europäische Fußball-Union UFEA mit. "Die automatische Spielsperre von einem Spiel nach einer Roten Karte gegen Folarin Balogun für ein Jahr auszusetzen, hat eine rote Linie überschritten."
Wie andere Sportarten basiere auch der Fußball auf Regeln, die die Grundlage für einen fairen, ehrlichen und transparenten Wettbewerb bilden. "Manchmal sind Regeln Auslegungssache, in diesem Fall aber nicht."
Wenn die Rechtssicherheit von Regeln nicht mehr gewährleistet sei, stehe die Integrität des Spiels auf dem Spiel und die Glaubwürdigkeit des Wettbewerbs werde untergraben. "Zudem schafft diese Entscheidung einen Präzedenzfall im laufenden Turnier, da ähnliche Situationen nun gleichbehandelt werden müssen - zum Nachteil des Wettbewerbs."
Die UEFA schloss mit dem Satz: "Wir zeigen uns fassungslos über diese beispiellose, unbegreifliche und ungerechtfertigte Entscheidung."