Heimlich in Fußball-Umkleide gefilmt: Strafanträge eingebracht
Der Prozess gegen den ehemaligen Funktionär des Bundeslegisten ist für den 23. Februar anberaumt.
Gegen einen ehemaligen Funktionär des Fußball-Bundesligisten, der in Damen-Umkleidekabinen des Vereins heimlich gefilmt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun zwei Strafanträge eingebracht.
Wie Vorarlberger Medien berichteten, beziehen sie sich auf die Paragrafen 120 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten) sowie 207 StGB (pornografische Darstellung Minderjähriger). Der Prozess ist für den 23. Februar angesetzt.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden rund 30 Spielerinnen als mögliche Opfer einvernommen. Nach Angaben des Vereins kam der Beschuldigte am 22. September vergangenen Jahres auf den Verein zu und gab an, seine Funktion aus persönlichen Gründen aufgeben zu wollen.
Nach einer unangekündigten Durchsuchung der Kabinenräume durch das Landeskriminalamt - Kameras wurden dabei keine gefunden - erfuhr der Verein am 15. Oktober, gegen wen sich die Ermittlungen richteten.
Daraufhin sei gegen den Beschuldigten sofort ein umfassendes Betretungsverbot für das Vereinsgelände ausgesprochen worden, möglichen Betroffenen wurde Unterstützung angeboten, erklärte der Verein. Zuvor gabe es Kritik am Umgang des Vereins mit der Causa gegeben.