VAR-Rückblick beurteilt aberkannten Schopp-Treffer
Auch in der 26. Runde stand der Video-Schiedsrichter wieder mehrmals im Fokus. Jetzt wurden die entscheidenden Szenen aufgearbeitet.
Wie gewohnt gibt es am Montag den wöchentlichen VAR-Rückblick zur abgelaufenen Runde in der ADMIRAL Bundesliga!
Auch in der 26. Runde standen wieder einige Szenen besonders im Fokus. So vor allem im Steirer-Derby zwischen dem SK Sturm Graz und dem TSV Hartberg.
Aberkannter Schopp-Treffer
Für besonders viel Aufregung sorgte der aberkannte Treffer von Konstantin Schopp. Der Hartberg-Verteidiger traf nach einem Eckball, weil es in der Entstehung aber zu einem leichten Stoßen des Verteidigers kam, wurde das Tor vom VAR wieder einkassiert.
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Der VAR bestätigte die vom Schiedsrichter-Team getroffene Entscheidung nun aber.
In der Begründung heißt es: "Nach einem Eckball stößt der HTB-Spieler #27 seinen direkten Gegenspieler mit beiden Händen in den Rücken, wodurch dieser strauchelt und an einer möglichen Abwehrhandlung gehindert wird. Der Angreifer hat dadurch einen klaren Vorteil und erzielt so unbedrängt das Tor, welches vom Schiedsrichter wegen Foulspiels aberkannt wird. Der VAR hat nicht eingegriffen, da die Entscheidung am Feld richtig war."
Mögliches Handspiel?
Eine weitere strittige Szene wurde nochmal überprüft und bestätigt: So sprang nach einem Schuss der Ball vom Fuß von Jon Gorenc-Stankovic mit klarer Richtungsänderung an das Knie von Seedy Jatta und von dort an dessen Hand. Zunächst stand ein möglicher Strafstoß im Raum, Schiedsrichter und VAR ließen aber weiterspielen.
Die Begründung dazu lautete, dass es eine natürliche Bewegung war und der Spieler noch versuchte, die Hand wegzuziehen.
Strafstoß im Kellerduell
Auch im Kellerduell zwischen Blau-Weiß Linz und WSG Tirol musste der Videobeweis eingreifen. WSG-Spieler Benjamin Böckle schoss einen zweiten Ball absichtlich in Richtung des Spielballs bzw. des im Strafraum positionierten BW-Spielers. Nach einem On-Field-Review gab es daraufhin Strafstoß.
Zunächst wirkte die Entscheidung kurios, regeltechnisch ist sie aber sauber gedeckt. Der zweite Ball wurde in diesem Fall als Gegenstand gewertet, das absichtliche Eingreifen damit als Unsportlichkeit.
Die offizielle Begründung vom VAR Österreich: "Nach einer raschen Einwurfausführung rollt ein zusätzlicher Ball, der als Gegenstand gewertet wird, auf das Spielfeld, ohne dabei das Spielgeschehen zu stören. Der WSG-Spieler #20 schießt diesen Gegenstand absichtlich in Richtung des Spielballes bzw. des sich im Strafraum befindlichen BWL-Spielers #9. Aufgrund dieser Unsportlichkeit verwarnt der Schiedsrichter den WSG-Spieler #20 korrekterweise und setzt das Spiel gemäß des aktuellen Regelwerks mit Strafstoß fort."