Die Urteilsbegründung des Senat 1 im Wortlaut:
"Beim letzten Derby wurde durch die missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik und das Werfen von pyrotechnischen Gegenständen aus dem Gästesektor auf das Spielfeld und in andere Sektoren die Gesundheit der Zuschauer im Stadion und der Aktiven am Spielfeld gefährdet. Zudem führten die Vorfälle zu einer minutenlangen Spielunterbrechung. Aufgrund der Schwere dieser Vorfälle war in einem ersten Schritt die bedingte Strafe vom Urteil vom 1. Oktober 2024 zu widerrufen.
Der proaktive freiwillige Verzicht des SK Rapid auf Gästefans bei Wiener Derbys ist nach Ansicht des Senat 1 ein richtiger Schritt. Ergänzend wird daher auch als verpflichtende Sicherheitsmaßnahme vom Senat 1 festgehalten, dass für die nächsten drei Jahre ab verbandsinterner Rechtskraft keine Gästefans bei Wiener Derbys in der Generali Arena zugelassen sind. Der SK Rapid darf damit in den jeweiligen Auswärtsderbys das Kartenkontingent für den Gästesektor nicht in Anspruch nehmen.
Zudem wird eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Festzuhalten ist, dass von der Ausschöpfung der maximalen Geldstrafe (bis 150.000 Euro) abgesehen werden konnte, da neben der medialen Verurteilung der Vorfälle sowie dem unmittelbaren und freiwilligen Verzicht von Gästefans bei Wiener Derbys die Verantwortlichen des SK Rapid zusätzlich auch im Rahmen des Verfahrens glaubhaft dargelegt haben, weitere wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Vorfälle zukünftig bestmöglich zu verhindern."