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Übersicht: Lizenz-Anträge für Bundesliga und 2. Liga 2024/25

Diese Klubs haben beantragt - so geht es jetzt weiter:

Übersicht: Lizenz-Anträge für Bundesliga und 2. Liga 2024/25 Foto: © GEPA

Am Montag um Mitternacht endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2024/25 der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga.

Dabei wurden insgesamt 36 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht. 

Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen.

Die Anträge im Überblick:

Lizenzanträge für die Bundesliga

Bundesliga: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, LASK, SK Rapid, FK Austria Wien, SK Austria Klagenfurt, RZ Pellets WAC, SC Austria Lustenau, WSG Tirol, TSV Egger Glas Hartberg, CASHPOINT SCR Altach, FC Blau-Weiß Linz

2. Liga: SV Guntamatic Ried, Grazer AK 1902, SKN St. Pölten, FAC Wien, First Vienna FC 1894, FC Flyeralarm Admira, Schwarz Weiss Bregenz, DSV Leoben GGMT Revolution

Zulassungsanträge für die 2. Liga

2. Liga: SV Horn, SKU Ertl Glas Amstetten, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Liefering, FC Dornbirn 1913, KSV 1919, SV Stripfing-Weiden

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien, LASK Amateure OÖ

RL Ost: Kremser SC
RL Mitte: ASK Voitsberg, Welser Sportclub Hertha
RL West:  SV Austria Salzburg, SC Imst 1933

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

In den kommenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration (inkl. der Finanzexperten der KPMG) und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist mit 12. April 2024 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2024. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2024.

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