Und Rapid wird sich den juristischen Erfolg schmecken lassen. Denn das Vorgehen der Bundesliga gegen den Klub, mit dem in Österreich mit Abstand größten Fan-Aufkommen, war den Grün-Weißen ohnehin ein Dorn im Auge.
Immer wieder betonten die Verantwortlichen die angebliche Unverhältnismäßigkeit des Urteils nach den Vorkomnissen beim Wiener Derby im Allianz Stadion.
Neben 100.000 Euro Geldstrafe wurden zudem auch die Fansektoren sowie die Ecken gesperrt, nur die Längsseiten durften besucht werden - und der Gästesektor.
Bundesliga und Rapid auf Kriegsfuß
Dem Entgegenkommen der St. Pöltener Fans - die freiwillig auf die Längstribüne "übersiedelten" - hat es der SK Rapid zu verdanken, dass der Gästesektor schlussendlich zur Fantribüne wurde. Die Gäste schlossen sich sogar den Unmutsbekundungen gegen Kollektivstrafen an.
Von Seiten der Rapid-Fans wurde zusätzlich scharf gegen die Liga geschossen. "Scheiß Bundesliga"-Sprechchöre und ein -Transparent ließen die Wogen hoch gehen. Zudem hielten sie fest: "Werte Herren vom Senat: Wir sind laut und ihr seids stad."
Nicht gerade die beste Voraussetzung, um in Zukunft wieder einen Schritt aufeinander zuzugehen. Zudem ist das Thema noch immer nicht gänzlich abgehakt. Denn sollten die Fans innerhalb eines Jahres für einen weiteren Zwischenfall sorgen, würde das Urteil erneut zum Tragen kommen.
"Zusätzlich die Sperre derselben Sektoren für ein weiteres Bewerbsspiel im Falle einer Wiederholung ähnlich gelagerter Vorfälle - unabhängig ob bei einem Heim- oder Auswärtsspiel -, innerhalb von zwölf Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung (bedingte Sektorensperre)", hieß es damals.
Nicht Rapids erster Schachzug gegen die Bundesliga
Dabei war das Formen eines alternativen Fansektors gegen St. Pölten nicht das erste Mal, dass Rapid juristisch alle Möglichkeiten auslotete, um seine eigenen Interessen doch durchsetzen zu können und die Bundesliga auszutricksen.
Ebenfalls nach Ausschreitungen im Derby im November 2014 wurde Rapid unter anderem zu einer bedingten Sperre des Heim-Fansektors für ein Match verdonnert. Nach dem Einsatz durch Pyrotechnik gegen Ried wurde diese dann schlagend.
Verboten waren damals "die Mitnahme und Verwendung von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten sowie das Anbringen eines Vorsängerpults im gesamten Stadion. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals."
Von der Bildung eines "alternativen Fansektors" war damals nicht die Rede, woraufhin genau dieser im Happel-Stadion damals installiert wurde und sich die Szenerie nur einige Meter vom sonstigen Standort verlagerte.
Diesmal wollte die Bundesliga diese Möglichkeit ausschließen - allerdings nur in der offiziellen Aussendung. Im Urteil wurde dieser nicht unwichtige Fakt jedoch vergessen.