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Stripfing und Hertha Wels stellen Lizenz-Antrag

Fünf Vereine aus Liga 2 stellen Antrag für Aufstieg in höchste Spielklasse.

Stripfing und Hertha Wels stellen Lizenz-Antrag Foto: © GEPA

Wie bereits berichtet haben fünf Vereine der 2. Liga fristgerecht ihre Lizenz-Unterlagen für einen möglichen Aufstieg in die höchste Spielklasse bei der Bundesliga eingereicht. Darunter auch der FAC (siehe Bericht > > > >).

Die Bundesliga gab heute per Mail bekannt, dass insgesamt 32 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht worden sind.

Für die tipico Bundesliga haben neben den zwölf Vereinen, die aktuell in der höchsten Spielklasse engagiert sind, auch noch die fünf Zweitligisten SK Austria Klagenfurt, FC Wacker Innsbruck, SC Austria Lustenau, FAC Wien und der Grazer AK 1902 Unterlagen eingereicht.

Für die 2. Liga beantragten neben FC Liefering, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Juniors OÖ, FC Blau Weiß Linz, FC Dornbirn 1913, SV Horn und KSV 1919 auch die Amateurteams folgender Bundesliga-Klubs eine Lizenz für die 2. Liga: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure, FC Wacker Innsbruck II

Aus der Regionalliga Ost stellt sich einzig Stripfing einem Lizenzverfahren, in der Regionalliga Mitte will WSC HOGO Hertha Wels den Aufstieg schaffen und lässt sich von der Liga prüfen.

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der 2. Liga. Ende Februar wurden die Rahmenbedingungen für das diesjährige Lizenz- und Zulassungsverfahren beschlossen.

Nachdem die Prüfung der finanziellen Kriterien im vergangenen Jahr COVID-bedingt ausgesetzt worden war, erfolgt nun in Abstimmung mit den Klub-Experten und Beschlussfassung in der Hauptversammlung ein Schritt zurück in Richtung des gewohnten Prozederes.

Weiterer Ablauf bis zur endgültigen Meldung der lizenzierten Klubs Ende Mai

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden mögliche fehlende Unterlagen mit Nachfrist Montag (8.3.) urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird.

In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und den unabhängigen Senat 5, wonach mögliche weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 13. April 2021 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen.

Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2021. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen.

Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2021, das erste Spiel im Europa League-Playoff findet am 24. Mai 2021 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2021.

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