Die Vienna Capitals werden zur Kasse gebeten!
Die Causa Shawn Lalonde hat ein Nachspiel für die Wiener. Der Top-Verteidiger wurde zu Beginn der vergangenen Saison fristlos entlassen, weil er sich als einziger Spieler nicht dem Druck beugte, die COVID-Verzichtserklärung der win2day ICE Hockey League zu unterschreiben.
Diese stellte einen Verzicht auf jegliche Schadenersatzforderungen da, falls Spieler Schäden aus einer COVID-Infektion erleiden sollten. Trotz Prüfung auf Sittenwidrigkeit seitens der "Eishockeyspieler:innen UNION", einer Fachgruppe der "younion _ die Daseinsgewerkschaft", lenkte die ICEHL trotz Versuchen der Spielervertretung nicht ein.
Ex-Capitals-Spieler Lalonde bekommt Recht zugesprochen
Im Fall von Lalonde bekommt nun doch der Spieler Recht zugesprochen. Wie das Arbeits- und Sozialgericht Wien bestätigt, müssen die Capitals ihrem Ex-Spieler die Kündigungsentschädigung zahlen und auch die gesamten Prozesskosten von mehreren tausend Euro übernehmen.
"Wir sind glücklich, dass Shawn Lalonde für seine Standhaftigkeit belohnt wurde und dass auch die anderen Spieler sehen, dass es sich auszahlt, für seine Rechte einzustehen", zeigt sich der Vorsitzende der younion, Christian Meidlinger, über die Entscheidung erfreut. "Mit der Rechtsschutzgewährung können wir unseren Mitgliedern auch im Falle von komplexen Prozessen somit verantwortungsvoll zur Seite stehen."
Dass dies Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Liga, Capitals und der Spielervertretung haben könnte, glaubt Sascha Tomanek, oberster Eishockey-Vertreter, nicht. "Mit ICEHL-Manager Christian Feichtinger haben wir bereits wenige Tage nach dem Eklat letzten Herbst wieder eine gute Gesprächsbasis gefunden und heuer schon in vielen Fragen, auch beim Thema COVID, vorab an Lösungen arbeiten können. Das wird sich durch die Gerichts-Entscheidung nicht ändern."
Allerdings steht man zu hundert Prozent hinter dieser Vorgehensweise. "Trotzdem konnten wir natürlich ein Zeichen setzen, dass die rechtlichen Bewertungen der Liga nicht automatisch richtig sind. Und jene, die uns damals vorgeworfen haben, aus bloßer Wichtigtuerei die zitierte Klausel zu kritisieren, lesen sich hoffentlich das gesamte Urteil durch, um spätestens dann unseren Vorwurf der Sittenwidrigkeit nachvollziehen zu können", meint Tomanek.