Die mutmaßlich Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie soll nach Gerichtsangaben direkt am ersten Prozesstag als Zeugin vernommen werden. Dem 27-Jährigen wird zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Der Profisportler bestreitet dies.
Zverev wird nicht persönlich erscheinen
Die Anwälte des Tennisspielers hatten im vergangenen Oktober anlässlich der Bekanntgabe des Gerichts mitgeteilt, die dem Strafbefehl zugrunde liegenden Behauptungen seien bereits durch ein Gutachten eines Berliner Rechtsmediziners widerlegt worden. Das Verfahren leide "unter schwersten Verfahrensverstößen".
Zverev werde dagegen mit "allen Mitteln" vorgehen, hieß es in einer Pressemitteilung der Zverev-Rechtsanwälte.
Parallel zum Prozessbeginn laufen in Paris die French Open, bei denen der Olympiasieger als einer der Titelfavoriten startet.
Zverev muss nicht selbst in Berlin vor Gericht erscheinen. Da es um einen Strafbefehl geht, könne er sich durch einen Anwalt vertreten lassen, hieß es. "Sein persönliches Erscheinen wurde vom Gericht nicht angeordnet", teilte eine Sprecherin mit.