Einigung: Burgstaller-Angreifer muss fünfstellige Summe zahlen
Die Streitparteien haben sich auf einen bedingten Vergleich geeinigt. Insgesamt werden 55.800 Euro an Schadensersatz fällig.
Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) ist am Dienstag eine zivilrechtliche Klage des ehemaligen Rapid-Stürmers Guido Burgstaller behandelt worden, dem ein mittlerweile 24-Jähriger am 14. Dezember 2024 vor einer Innenstadt-Disco einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte.
Burgstaller kam aufgrund dessen zu Sturz, prallte mit dem Kopf an der Gehsteigkante auf und zog sich einen Schädelbruch zu. Es war eine "Horrorzeit" für ihn, wie er im Gerichtssaal zu Protokoll gab.
Erste Zahlung in Höhe von 50.000 Euro
Am ZRS einigten sich die Streitparteien - Burgstaller wurde vom ehemaligen Rapid-Vizepräsidenten Nikolaus Rosenauer vertreten, dem 24-Jährigen stand Rechtsanwalt Klaus Ainedter zur Seite - nämlich auf einen bedingten Vergleich.
Der 24-Jährige verpflichtete sich nach längeren, von der Richterin umsichtig moderierten Verhandlungen, mit Hilfe der finanziellen Unterstützung seiner Eltern binnen 14 Tagen 50.000 Euro zu bezahlen.
Bis 31. Jänner 2028 wären weitere 5.800 Euro zu berappen, sollte die Vereinbarung, die Rosenauer mit seinem Mandanten noch eingehend besprechen möchte, nicht bis zum 10. Dezember widerrufen werden.
Verurteilung zu 16 Monaten bedingter Haft
Falls der Widerruf ausbleibt, wird der Vergleich rechtswirksam und Burgstaller hätte spätestens am 24. Dezember 50.000 Euro auf seinem Konto.
Der Burgstaller-Angreifer war im vergangenen März wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht für Strafsachen zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In der Hauptverhandlung hatte Ainedter dem Ex-Stürmer 4.200 Euro an Schmerzensgeld überreicht.
Darüber hinaus machte der mittlerweile vom aktiven Sport zurückgetretene Burgstaller zivilrechtlich Heilungskosten von 6.130 Euro, 9.000 Euro an weiterem Schmerzensgeld und einen verletzungsbedingten Verdienstausfall für dreieinhalb Monate geltend, den er mit über 58.000 Euro bezifferte.
Unter Berücksichtigung der zusätzlich angefallenen Verfahrenskosten belief sich die Gesamtforderung des Ex-Stürmers zuletzt auf über 80.000 Euro.
Rosenauer bestreitet Mitverschulden Burgstallers
Der 24-Jährige habe Burgstallers "Profikarriere zerstört", hielt dessen Rechtsvertreter eingangs der Verhandlung im Justizpalast fest. Die Folgen des Faustschlags hätte ausschließlich der Angreifer zu tragen, es gebe kein Mitverschulden Burgstallers, betonte Rosenauer.
Ainedter wiederum stellte fest, sein Mandant habe den Ex-Rapid-Stürmer nicht absichtlich schwer verletzen wollen. Es sei klar, dass er "finanziell bluten" werde. "Aber im Rahmen des Machbaren", appellierte Ainedter in Richtung Burgstallers, der bei der Verhandlung persönlich anwesend war.
"Ich weiß, jeder Mensch macht Fehler. Ich hab auch welche gemacht", meldete sich Burgstaller schließlich selbst zu Wort. Er bedauerte, dass "erst jetzt" ernsthafte Vergleichsgespräche geführt würden: "Ich hätte mir gewünscht, dass das ein paar Monate vorher ohne großes Trara passiert. Ich finde einfach, dass man zu seinen Fehlern steht. Man hätte das ohne Medien und ohne den Schmafu klären können."
Burgstaller: "Will kein Leben zerstören"
Er habe sich öffentlich nie negativ über den Angreifer geäußert, setzte Burgstaller fort: "Ich will kein Leben zerstören. Aber ihr müsst verstehen, das war eine Horrorzeit für mich." Der Ex-Rapidler machte deutlich, wie sehr ihm die erlittene schwere Kopfverletzung zugesetzt hatte - nicht nur aus sportlichen Gründen. Beim Einschlafen im Krankenhaus habe er Angst gehabt, "dass ich nicht mehr aufwache", offenbarte er.
"Es ist, wie es ist. Es ist deppert gelaufen", bilanzierte am Ende die Richterin. Für beide Männer hätte der Vorfall "das Leben nachhaltig verändert".
Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 24-Jährigen und Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen. Einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es nicht.
Burgstallers Freundin hatte um 6.00 Uhr vor der Disco den 24-Jährigen und einen zweiten Mann um Feuer für Zigaretten gebeten, während Burgstaller und ein Rapid-Mannschaftskollege mit einem Taxler um den Fuhrlohn für die Heimfahrt verhandelten. Als der Begleiter des 24-Jährigen der jungen Frau eine Rose schenkte, die er einem vorbeikommenden Blumenverkäufer abgekauft hatte, soll Burgstaller mit den Worten "Was wollt ihr von ihr?" näher gekommen sein. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge war Burgstaller mit 1,68 Promille nicht unbeträchtlich alkoholisiert.
Angreifer gab an, Burgstaller nicht gekannt zu haben
Zwischen dem Fußballer und dem 24-Jährigen entstand eine verbale Auseinandersetzung. In weiterer Folge versetzte der 24-Jährige Burgstaller einen Stoß bzw. Schubser.
Der damalige Rapid-Stürmer hatte zu diesem Zeitpunkt beide Hände in den Hosentaschen und trat nach dem Schubser insofern den Rückzug an, als er einen oder zwei Schritte nach hinten setzte. Der 24-Jährige versetzte dem Kicker darauf mit der linken Faust einen Schlag ins Gesicht, der rechtsseitig traf. Dass es sich bei dem Geschlagenen um einen Stürmer des SK Rapid handelte, war dem 24-Jährigen angeblich nicht bewusst.
Laut gerichtsmedizinischen Gutachten erlitt Burgstaller infolge des Sturzes einen Berstungsbruch des Schädels. Damit verbunden waren Hirnrindenprellungsherde im Bereich beider Stirnlappen und im Bereich des linken Kleinhirns, die mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten verbunden waren. Zudem kam es zu einer traumatisch bedingten linksseitigen Innenohrschwerhörigkeit.
Im Mai 2025 gab Burgstaller sein Karriereende bekannt. Inzwischen ist er als Nachwuchstrainer beim SK Rapid tätig.