Strafrechtliche Folgen möglich
Das Urteil liegt im oberen Bereich des Strafrahmens, maximal wären zwei Jahre Sperre möglich gewesen. Praktisch heißt das, dass der Funktionär zehn Monate lang keine Geschäfte mehr für den Verein tätigen und diesen auch bei offiziellen Sitzungen nicht vertreten darf.
Ihm bleiben drei Tage Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Strafrechtliche Folgen könnten noch dazukommen, Schiedsrichter Heiner zeigte den Vorfall bei der Polizei an.