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Starke Nachfrage der Vereine bei ÖFB-Hilfsfonds

Ansuchen auf finanzielle Unterstützung noch bis 12. Juni möglich:

Starke Nachfrage der Vereine bei ÖFB-Hilfsfonds Foto: © GEPA

Vor zwei Wochen hat der ÖFB gemeinsam mit dem Nationalteam einen Hilfsfonds in der Höhe von rund 1.000.000 Euro für die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffenen heimischen Fußball-Vereine präsentiert.

Bisher haben mehr als 500 der über 2.200 Klubs die Chance genutzt und ihr Ansuchen eingereicht. Es kann noch bis einschließlich 12. Juni 2020 um Förderung angesucht werden - Formular abrufbar unter https://www.oefb.at/oefb/OeFB-Hilfsfonds-Ansuchen-um-Vereinsfoerderung.pdf

Eine Jury bestehend aus ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner, Team-Kapitän Julian Baumgartlinger, ÖFB-Generalsekretär Dr. Thomas Hollerer, Geschäftsführer der ÖFB Wirtschaftsbetriebe GmbH Mag. Bernhard Neuhold und Sportdirektor Peter Schöttel bewertet diese und entscheidet über die Vergabe der Mittel.

Sämtliche Ansuchen werden bis zum 26. Juni 2020 behandelt.

(Text wird unter dem Video fortgesetzt)

Durch den Saison-Abbruch und die damit verbundenen finanziellen Ausfälle sowie die ungewisse Prognose für die kommenden Monate sind viele der über 2.200 Vereine in allen Leistungsstufen in ihrer Existenz bedroht.

Der ÖFB-Hilfsfonds soll in besonderen Härtefällen das Überleben der Vereine sichern.

Das Nationalteam hat unter Federführung von Kapitän Julian Baumgartlinger beschlossen, 500.000 Euro für die Vereine, die das Rückgrat des Fußballs in Österreich darstellen, zur Verfügung zu stellen. Diese Spende wird durch Solidaritätsbeiträge der ÖFB-Spitze, von Partnern sowie durch Mittel aus der ÖFB-Charity auf 1.000.000 Euro verdoppelt.

Voraussetzungen:

  • Vereinssitz in Österreich - Teilnahme am Spielbetrieb 2019/20
  • Jeder im zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragene Fußballverein mit Sitz in Österreich, der im vom übergeordneten Landesverband, der Bundesliga oder dem ÖFB organisierten Spielbetrieb während der Saison 2019/20 tätig war, kann um Fördermittel ansuchen.
  • Die Fördersumme ist mit einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 Euro pro ansuchendem Verein gedeckelt und muss nachweislich in einem oder mehreren der folgenden Verwendungsbereiche eingesetzt werden: Frauen- und Mädchenfußball, Nachwuchsfußball, Erwachsenenfußball, Infrastruktur.

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