"Aufgrund der inakzeptablen Ereignisse vor dem Spiel und deren schwerwiegenden Folgen (insbesondere umfangreiche Sach- und Personenschäden, massive Ankickverzögerung) sowie der einschlägigen, zahlreichen Vorstrafen war die Geldstrafe neuerlich mit dem Höchstmaß auszumessen und konnte weder diese noch die Heimsektorsperre bedingt nachgesehen werden. Die am 30. September 2024 ausgesprochenen bedingten Heimsektorsperren wurden nicht widerrufen, da dem SK Rapid als Gastverein kein Organisationsverschulden angelastet werden konnte und verschuldensunabhängige Sanktionen vom entsprechenden § 43 ÖFB-Rechtspflegeordnung nicht erfasst sind."
In einer Aussendung verurteilte der SK Rapid ein weiteres Mal das gewalttätige Verhalten einiger Personen im Gästesektor auf das Schärfste. Das Urteil nehme man zur Kenntnis, in den nächsten Tagen werde die weitere Vorgehensweise beschlossen.