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Keine Lizenzen für Hartberg und den KSV

Die Bundesliga verkündet seine Lizenz-Entscheidungen:

Keine Lizenzen für Hartberg und den KSV Foto: © GEPA

Der Senat 5 der Bundesliga verweigert den Erste-Liga-Klubs TSV Hartberg und Kapfenberger SV die Lizenz bzw. Zulassung für die Saison 2018/19.

Zudem erhält auch Regionalliga-Klub SV Allerheiligen keine Spielgenehmigung. Alle anderen Vereine, die angesucht haben, erhalten die Lizenz - Admira, SV Ried, Austria Lustenau, Wacker Innsbruck und Wiener Neustadt allerdings mit Auflagen.

Im Hinblick auf die anstehende Ligareform ab Sommer 2018 wird erstmals zwischen Lizenz (gilt für die Bundesliga und 2. Liga) und Zulassung (gilt für die 2. Liga) unterschieden.

"Das Lizenzierungsverfahren bildet die Grundlage für einen wirtschaftlich und sportlich fairen Wettbewerb. Es ist ein Qualitätsmerkmal für die Arbeit der Klubs, dass alle Klubs der Tipico Bundesliga die Lizenz in erster Instanz erhalten haben und Status Quo gleich vier Klubs aufgrund ihrer Rahmenbedingungen als potentielle Aufsteiger in die höchste Spielklasse in Frage kommen. Besonders erfreulich ist auch die Tatsache, dass es bei insgesamt 32 Bewerbern nur zu einer Lizenz- und zwei Zulassungsverweigerungen in erster Instanz gekommen ist", erklärt Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits.

Hartberg legt Protest ein

Die Liga verweigert Hartberg die Aufstiegsberechtigung in die dann auf zwölf Klubs ausgestockte höchste Spielklasse aus rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Gründen.

Die Steirer liegen derzeit in der Ersten Liga auf Rang zwei und damit auf einem Aufstiegsplatz. Sollte der TSV die Saison auf dieser Position beschließen und die Lizenzverweigerung aufrecht bleiben, würde es aus der Bundesliga keinen Absteiger geben und nur das Top-Duo - exklusive Hartberg - aufsteigen.

Hartberg hat bereits angekündigt, innerhalb der vorgegebenen Frist von zehn Tagen beim Komitee der Bundesliga schriftlichen Protest zu erheben. "Wir sehen das heutige Urteil als ein Zwischenergebnis. Wir werden die Bedenken vom Senat 5 genau analysieren und beim Protestkomitee in zweiter Instanz ausräumen. Wir sind überzeugt davon, die Voraussetzungen für die höchste Spielklasse ordnungsgemäß zu erfüllen und werden alles dafür geben, die Lizenz zu bekommen", erklärt Präsidentin Brigitte Annerl.

Die Entscheidungen des Senats 5 (erste Instanz):

Bundesliga:

Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, Sturm Graz, Rapid Wien, Austria Wien, LASK, SCR Altach, FC Admira (bestehende Finanz-Auflagen: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht, monatliche Liquiditätsberichterstattung), SV Mattersburg, WAC, SKN St. Pölten

Erste Liga:

Lizenz erteilt (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs): SV Ried (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht), Austria Lustenau (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht), FC Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht), SC Wiener Neustadt (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)

Lizenz verweigert: TSV Hartberg (rechtlich, infrastrukturell, finanziell)

Zulassung erteilt (für 2. Liga): FC Liefering, WSG Wattens, Blau Weiß Linz, FAC (Auflage: Überarbeitung Zukunftsinformationen), TSV Hartberg

Zulassung verweigert: Kapfenberger SV (finanziell)

Regionalligen:

Zulassung erteilt (für 2. Liga, mögliche Auflagen nach Feststehen des Aufstiegs): SKU Amstetten, SV Horn, FC Karabakh Wien, SK Rapid II, Austria Wien Amateure (alle RL Ost), SV Lafnitz, FC Juniors OÖ, Vorwärts Steyr, Austria Klagenfurt, Sturm Graz Amateure (alle RL Mitte), Wacker Innsbruck II (RL West)

Zulassung verweigert: SV Allerheiligen (RL Mitte, infrastrukturell)

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer (aufgrund des Feiertages) am Freitag, den 11. Mai 2018.

Es gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bestimmungsgemäß innerhalb von fünf Tagen (heuer folglich bis Mittwoch, 16. Mai 2018) getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden. Eine etwaig notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.

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