"Nachdem mein Mandant das gesamte Match provoziert und beschimpft wurde, hat er sich bedauerlicherweise zu einem Schubser hinreißen lassen", meint Hintereggers Rechtsanwalt Arthur Berger.
Ob und wie schwer sich das Opfer, welches Anzeige erstattete, verletzt hat, wird von einem vom Gericht beauftragten Sachverständigen geklärt. "In den vorliegenden Unterlagen gibt es keine äußeren Verletzungsanzeichen, daher auch kein strafbares Verhalten", so Berger.
Das Urteil wird am 19. Februar feststehen. Der Strafrahmen gibt ein Jahr Haft oder 720 Tagessätze her. Ein Tagessatz kann je nach persönlichen Verhältnissen und wirtschaftlicher Situation vier bis 5.000 Euro betragen, für Hinteregger gilt die Unschuldsvermutung.