Man habe bei den Zulassungsanträgen nachweislich keine Indikatoren verletzt. Als Begründung für die erneute Verweigerung der Zulassung werde seitens der Bundesliga "die extrem straffe Entscheidungsfrist von 7 Tagen im Protestverfahren genannt, in der eine solche Entscheidung nicht vorgesehen und auch nicht möglich ist", heißt es vom Verein.
Leoben hat nun die Möglichkeit, innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständig Neutralen Schiedsgericht einzubringen. Eine Entscheidung ist bis spätestens Ende Mai zu erwarten.
Bezüglich der in erster Instanz ebenfalls verweigerten Bundesliga-Lizenz hat Leoben keinen Protest eingebracht. Diese war gleich aus mehreren Gründen gescheitert.