Einspruch von russischem Langlauf-Star abgewiesen
Damit bleibt die Nichtzulassung des dreifachen Olympiasiegers aufrecht.
Der Einspruch des russischen Skilangläufers und dreifachen Olympiasiegers Alexander Bolshunov gegen seine Nichtzulassung für die Olympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d'Ampezzo ist vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.
Die Ad-hoc-Kammer erklärte, sie sei nicht zuständig. Als Grund gab sie an, dass der 29-Jährige seinen Antrag nicht rechtzeitig eingereicht habe.
Bolshunov hatte am Donnerstag gegen eine Entscheidung des Internationalen Skiverbandes (FIS) geklagt, der ihm den Olympia-Start als Athlet unter neutraler Flagge untersagt hatte.
Tür bleibt zu
Bolshunov, der 2022 in Peking Gold im Skiathlon, über 50 km und mit der Staffel gewonnen hatte, darf wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht für sein Heimatland starten. Eine Kommission der FIS hatte seinen Antrag bereits am 24. Dezember abgelehnt.
Der CAS teilte nun mit, dass die Ad-hoc-Kammer nur für Streitfälle zuständig sei, die während der Spiele oder spätestens zehn Tage vor der Eröffnungsfeier entstehen.
Damit verpasste Bolshunov die Frist um einen Tag. Die Tür zu den Winterspielen in Italien, die nächsten Freitag (6. Februar) beginnen, bleibt für ihn zu.