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Doping: Diese Strafen drohen

Von Sperren bis Haft: Das könnte auf die mutmaßlichen Doping-Sünder zukommen.

Doping: Diese Strafen drohen Foto: © GEPA

Die österreichische Anti-Doping Agentur (NADA) wird als zuständiges Organ demnächst Disziplinarverfahren gegen die unter Blutdopingverdacht stehenden Langläufer Max Hauke und Dominik Baldauf einleiten.

"Es besteht der Verdacht der Anwendung der verbotenen Methode Blutdoping, wir werden zum gegebenen Zeitpunkt ein Verfahren einleiten", sagt NADA-Vertreter David Müller im Gespräch mit der APA zum weiteren Prozedere.

Baldauf und Hauke drohen Sperren von je vier Jahren. Es könne aber auch sein, dass sie durch die Mitwirkung beim Aufdecken von Hintermännern als Kronzeugen eine Reduktion erhalten.

Auch Haft möglich

In strafrechtlicher Hinsicht drohen den betroffenen Sportlern, sofern sie "nur" Dopingkonsumenten waren, durch den Strafgesetzbuchparagrafen Sportbetrug wohl keine Haftstrafen. "Wenn man nur mehrmaliger Konsument war, dann ist maximal Sportbetrug relevant, bei Johannes Dürr hat das mit einer Diversion geendet", betonte Müller.

Doping selbst sei nach österreichischer Rechtslage nämlich nur strafbar, wenn man es bei jemand anderen anwendet. Wenn man sich als Sportler selbst dopt, sei das nach dem Dopinggesetz nicht strafbar. "Es gibt aber eben das Vergehen des Sportbetrugs", erklärt Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Am Donnerstagvormittag waren die Einvernahmen der Sportler noch im Laufen. Ob über sie U-Haft verhängt wird, müsse bis spätestens Freitag zu Mittag entschieden werden. Auf freiem Fuß sei aber noch keiner von ihnen.

Härtere Strafen in Deutschland

Das Ermittlungsverfahren gegen die Sportler werde jedenfalls von der Staatsanwaltschaft Innsbruck durchgeführt. Es sei aber möglich die Verfahren gegen die ausländischen Athleten an ihre jeweiligen Heimatländer abzutreten. Ob dies geschehen werde, stehe aber noch nicht fest, so Mayr. Für den Sportmediziner und seine Komplizen, auch für jene beiden, die in Seefeld festgenommen wurden, sei die Staatsanwaltschaft München I zuständig.

Der Sportmediziner und seine Komplizen könnten nach deutscher Rechtslage entweder nach dem Arzneimittel- oder dem Dopinggesetz angeklagt werden. 2015 habe es nämlich eine Gesetzesänderung gegeben, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, zur APA. Ihnen könnten bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Auch bei dem Sportmediziner und seinem in Erfurt festgenommen Komplizen sei über eine mögliche Verhängung der Untersuchungshaft noch nicht entschieden worden. Sie sollen aber vermutlich noch heute, Donnerstag, dem Haftrichter vorgeführt werden, meinte Leiding. Die in Seefeld festgenommenen Komplizen werden voraussichtlich nach Deutschland ausgeliefert, wann dies geschehen werde, stehe aber noch nicht fest.

Richtigstellung über "auf frischer Tat ertappten" Athleten

Weitere Sportler, die mit dem Netzwerk in Verbindung stehen könnten, seien bisher noch nicht ausgeforscht worden. Es gebe auch noch keine weiteren Festnahmen, hieß es sowohl von der Staatsanwaltschaft Innsbruck, als auch aus München. Jener Sportler, der auf frischer Tat ertappt worden war, wurde jedenfalls nicht, wie zunächst fälschlich behauptet, in der Unterkunft der Österreicher ertappt, sondern im Apartment der in Seefeld festgenommenen Komplizin des Sportmediziners, betont Mayr.

Vonseiten des Bundeskriminalamts heißt es am Donnerstag gegenüber der APA, dass man vorerst keine weitere Auskünfte erteilen werde. Es gehe nun erst mal darum, sich einen Überblick über die sichergestellten Materialien und Gegenstände zu verschaffen, sagt BK-Sprecher Vincenz Kriegs-Au. Zudem müssten auch die Vernehmungen der Beschuldigten ausgewertet werden.

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