Die Behörde hatte Seisenbacher am 6. Oktober eine Frist von fünf Tagen zum Verlassen des Landes gegeben. Die von Österreich geforderte Auslieferung des Ex-Judokas war zuvor wegen ukrainischer Verjährung der ihm vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.
Bisher noch kein Verhandlungstermin
Weitere Details zum Antrag Seisenbachers waren zunächst nicht bekannt. Das Verwaltungsgericht von Kiew hat bisher auch keinen Verhandlungstermin festgesetzt. Laut Gerichtsdatenbank hat die Migrationsbehörde selbst bisher keinen gerichtlichen Antrag auf Zwangsdeportation des Österreichers eingebracht.
Auch zur hypothetischen Möglichkeit des Ex-Sportlers, in der Ukraine etwa wegen politisch motivierter Strafverfolgung in Österreich einen Asylantrag zu stellen, lagen keine Angaben vor.
Reisepass annulliert
Nachdem das ukrainische Justizministerium laut APA-Informationen der österreichischen Botschaft in Kiew zwei österreichische Reisepässe Seisenbachers übergeben hatte und die Botschaft diese annullierte, verfügt der Ex-Sportler derzeit über keine gültigen Reisedokumente.
Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kann daher derzeit lediglich nach Absprache mit österreichischen Behörden die Ukraine in Richtung Österreich verlassen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien warten würde.