Ein Jahr nach Burgstaller-Angriff: Der Zivilprozess beginnt
Der 36-jährige Ex-Rapid-Spieler macht Verdienstausfall, Heilungskosten und Schmerzensgeld geltend und verlangt einen hohen fünfstelligen Betrag.
Das könnte teuer werden.
Am Dienstag beginnt der Zivilprozess gegen jenen 23-Jährigen, der am 14. Dezember 2024 vor einer Innenstadt-Disco dem damaligen Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht verpasste.
Mit seinem Angriff verletzte er den Stürmer, wofür ihn das Strafgericht im vergangenen März bereits wegen schwerer Körperverletzung zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilte.
Nun verlangt der inzwischen zurückgetretene Fußballer im Zivilprozess 73.000 Euro Schadenersatz.
Der mittlerweile vom aktiven Sport zurückgetretene Burgstaller macht gegen den 23-jährigen Täter nun Heilungskosten in Höhe von 6.130 Euro und 9.000 Euro an Schmerzensgeld geltend.
Verteidiger argumentiert mit Mitverschulden
Weiteres klagt er auf einen verletzungsbedingten, dreieinhalbmonatigen Verdienstausfall, den er mit über 58.000 Euro beziffert.
Für Klaus Ainedter, den Rechtsvertreter des Beklagten, sind die Ansprüche insofern zu hoch bemessen, als er in zivilrechtlicher Hinsicht ein gewisses Mitverschulden bei Burgstaller ortet.
"Er wurde nicht durch den Schlag verletzt, sondern aufgrund der Folgen des Sturzes“, meinte Ainedter vor der Verhandlung. Burgstaller habe den Sturz aufgrund seiner Alkoholisierung nicht abfedern können bzw. sich nicht abgestützt.