Dagegen habe man nun Beschwerde erhoben - die Entscheidung in nächster Instanz sei somit abzuwarten.
Als Verstöße nennt Grubers Anwalt unter anderem, dass der LASK-CEO trotz ausdrücklicher Antragstellung einvernommen wurde und sich bis dato nicht persönlich zu den Vorwürfen äußern konnte.
Zudem sei das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unzulässig mit einem zweiten Verfahren verbunden und später wieder getrennt worden. Beweismittel aus diesem "rechtswidrigen Doppelverfahren" seien im Erkenntnis vollständig "unberücksichtigt" geblieben.
Daher liege aktuell noch keine rechtskräftige Entscheidung vor, weshalb das letzte Wort nun doch noch nicht gesprochen ist und Gruber seinen Doktortitel vorerst noch behalten kann.