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Schiedsgericht reduziert Rapid-Strafe

Geldstrafe wegen Derby-Vorfällen fast halbiert, auch Bewährungsbedingungen geändert.

Schiedsgericht reduziert Rapid-Strafe Foto: © GEPA

Das Ständig Neutrale Schiedsgericht gibt der Klage des SK Rapid Wien gegen die vom Senat 1 verhängten Sanktionen wegen der Derby-Vorfälle am 4. Februar 2018 Recht und reduziert die Strafe gegen die Hütteldorfer.

Statt 100.000 Euro Geldstrafe werden nun 53.000 Euro fällig, außerdem werden die Bedingungen für eine mögliche weitere Sektorsperre, die zur Bewährung ausgesprochen wurde, geändert. So müssten nun bei einem Heimspiel (zuvor: Heim- oder Auswärtsspiel) ähnliche oder gleichgewichtige (vorher: nur ähnliche) Vorfälle passieren, damit diese schlagend wird.

Die bereits abgebüßte Sektorsperre wird vom Schiedsgericht bestätigt, diese wurde in der 29. Runde der vergangenen Saison gegen den SKN St. Pölten abgebüßt.

Rapid-Vizepräsident Nikolaus Rosenauer, der den SK Rapid als Rechtsvertreter vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht repräsentierte und beruflich als Rechtsanwalt tätig ist, erklärt:

"Es ist erfreulich, dass der SK Rapid mit seiner Sicht der Dinge nun erstmals Gehör gefunden und das Ständige Neutrale Schiedsgericht die exorbitant hohe Strafe entsprechend reduziert hat. Der Senat 1 hatte eine aus unserer Sicht völlig überzogene Strafe verhängt und nicht berücksichtigt, dass das primäre Verschulden nicht beim SK Rapid, sondern bei den Werfern und Flitzern liegt. Natürlich steht der SK Rapid auch zu seiner Verantwortung und wird im Sinne der Ankündigungen gegen jene Personen vorgehen, denen ihr Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Auch in diesem Zusammenhang trifft den SK Rapid eine Schadensminderungspflicht, die diese Klage beim Schiedsgericht ohnehin notwendig machte und zudem mussten wir aufgrund der kaufmännischen Sorgfaltspflichten gegen das ursprüngliche Urteil vorgehen. Jedenfalls ist den Mitgliedern des Ständigen Neutralen Schiedsgericht für die sorgfältige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu danken und zu hoffen, dass sich die Bundesliga-Senate künftig an der wegweisenden Entscheidung dieses Gremiums orientieren, wurden doch auf über 40 Seiten grundlegende Fragen der Strafbemessung bei Fehlverhalten von Stadionbesuchern geklärt."

Christoph Peschek, Geschäftsführer Wirtschaft, meint in einer ersten Stellungnahme: "Auch wenn die sanktionierten Derby-Vorfälle außerordentlich unerfreulich waren, war das Urteil des Senat 1 völlig unverhältnismäßig. Daher begrüßen wir den heutigen Schiedsspruch, da nun wieder entsprechende Relationen hergestellt wurden, auch wenn die Sanktionen und damit verbundenen finanziellen Einbußen nach wie vor sehr harte sind."

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