Urteil fiel mild aus
Die Betriebsprüfung habe sich über eine lange Zeit erstreckt, gab der Beschuldigte an. Die Punkte der Anklage, etwa der Sachbezug eines Kfz für die Spieler, seien früher mit dem Finanzamt abgesprochen gewesen.
"Wir haben immer alles aufgezeichnet und dem Finanzamt übergeben." Der Verteidiger verwies auf eine Zahlungsvereinbarung zur Begleichung der Finanzschulden, die weiterhin aufrecht bleibe.
Der Strafrahmen hätte bis zu 2,3 Millionen Euro betragen, erklärte der Vorsitzende Richter des Schöffensenats das Urteil.
Aufgrund der geständigen Verantwortung, der Unbescholtenheit des Angeklagten, dass es teilweise beim Versuch geblieben war und der sehr hohen Schadenswiedergutmachung sei das Urteil milde ausgefallen. Erschwerend wurden der lange Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände gewertet.