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Fünf Jahre Haft für Peter Seisenbacher

Urteil! Der Judo-Olympiasieger wird schuldig gesprochen und muss ins Gefängnis.

Fünf Jahre Haft für Peter Seisenbacher Foto: © GEPA

Das Urteil im Fall Peter Seisenbacher ist da: Der zweifache Judo-Olympiasieger von Los Angeles 1984 und Seoul 1988 wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses im vollen Umfang seiner Anklage zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der 59-Jährige entgeht damit der Höchststrafe von zehn Jahren, die gesetzlich für den schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vorgesehen wäre. Diese sei laut dem Schlusswort der Staatsanwaltschaft "nicht vertretbar", den vom Angeklagten behaupten "Promi-Malus" gebe es nicht: "Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen."

Seisenbacher zeigt bei der Urteilsverkündung keine emotionale Reaktion. Einige seiner Anhänger aus Judo-Kreisen wirken entsetzt. Der vorsitzende Richter Christoph Bauer meint zu Beginn seiner Urteilsbegründung, sämtliche Belastungszeuginnen hätten einen "außerordentlich glaubwürdigen" Eindruck gemacht: "Wir haben nicht den Eindruck gehabt, dass die drei lügen, dass die drei sich geirrt haben, dass die drei gegen sich verschworen haben."

Seisenbacher sei bisher unbescholten und habe dem Ermittlungsstand zufolge seit über 15 Jahren auch keine strafbaren Handlungen gesetzt. Allerdings habe dieser zwei unmündige Mädchen missbraucht, eines davon über mehrere Jahre.

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig sprach sich daher für eine "naturgemäß unbedingte Freiheitsstrafe" aus, was eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren voraussetzen würde. Nur in diesem Fall wäre eine gänzliche oder teilweise bedingte Strafnachsicht gesetzlich ausgeschlossen.

Verteidigung wollte Freispruch erwirken

Verteidiger Bernhard Lehofer verlangte dagegen einen Freispruch. Seisenbacher sei nicht "der böse Narzisst, der Mephisto". "Ich und viele, viele andere Leute sind von seiner Unschuld überzeugt", betonte Lehofer.

Er zählte "Risikofaktoren" auf, die er den Belastungszeuginnen unterstellte. Diese könnten aus Eifersucht, aufgrund schwerer Enttäuschungen oder psychischer Probleme die Unwahrheit gesagt haben, mutmaßte der Anwalt: "Ihre Angaben sind nicht derart valide, dass man einen unbescholtenen Mann verurteilten könnte."

Demgegenüber ortete Lehofer "ausreichend Argumente, um den Ausführungen des Herrn Seisenbacher Glauben zu schenken."

Erschwerende Punkte

Erschwerend wertete der Senat demgegenüber das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, dass es mehrere Opfer gegeben hat und den langen Deliktszeitraum. Das erste Mädchen, an dem sich Seisenbacher laut erstinstanzlichem Urteil vergriffen hat, war neun Jahre alt, als er die ersten Missbrauchshandlungen setzte. Diese dauerten mehrere Jahre an.

Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, nickt der gefasst wirkende Seisenbacher kurz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Bernhard Lehofer erbittet Bedenkzeit. Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig gab vorerst keine Erklärung ab.

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