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Einberufung ins Nationalteam – Pflicht oder Kür?

Christina Toth befasst sich in ihrem Gastkommentar mit Abstellungspflicht von Vereinen.

Einberufung ins Nationalteam – Pflicht oder Kür?

Jetzt hat er sie wieder alle beisammen, seine Schützlinge, die Marcel Koller vor einer Woche in den ÖFB-Kader für die Testspiele gegen Albanien und die Türkei nominiert hat. Mit Ausnahme des Schalke-Legionärs Alessandro Schöpf stehen alles alte Gesichter auf der Liste des Nationalcoachs.

Dabei heißt es für Koller: Sie wünschen, wir spielen! Aufgrund eines FIFA-Reglements kann Koller auf jeden Spieler zurückgreifen, der österreichischer Staatsbürger ist. Egal, bei welchem Verein er gerade unter Vertrag ist.

Artikel 1 des FIFA Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern sieht nämlich vor, dass die Vereine verpflichtet sind, ihre Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes, dessen Staatsbürger sie sind, abzustellen. Jeder Verein ist also verpflichtet, beim „Ruf“ des Verbandes die Spieler für die von der FIFA vorgesehenen Perioden freizustellen. Diese Perioden werden bereits Jahre im Voraus im internationalen Spielplan festgelegt. Jeweils für 9 Tage – von Montagmorgen bis Dienstagabend – finden die Spieler dann als Nationalmannschaft zusammen. In dieser Zeit dürfen maximal zwei Freundschaftsspiele oder offizielle Matches stattfinden. Die aktuelle Periode läuft vom 21. bis 29. März.

Keine Abstellungsverpflichtung bei Olympischen Spielen

Internationale Endspiele wie die EURO in Frankreich vom 10. Juni bis 10. Juli diesen Jahres sind selbstverständlich im Spielkalender der FIFA ausgewiesen. Was auffällt ist aber, dass die im Sommer in Rio stattfindenden Olympischen Sommerspiele in diesem Kalender fehlen. 

Auch in der Vergangenheit waren die Olympischen Sommerspiele, bei denen ja nur drei Spieler älter als 23 Jahre auflaufen dürfen, nicht im FIFA-Spielkalender aufgeführt. Vor Peking 2008 wehrten sich daher Schalke 04, Werder Bremen und der FC Barcelona gegen die Einberufung von Rafinha, Diego und Messi und bekamen vorm internationalen Sportgerichtshof CAS Recht (CAS 2008/A/1622).

Für Rio 2016 hat die FIFA nun ausdrücklich klargestellt, dass die Vereine nicht zur Abstellung von Spielern verpflichtet sind. Österreich spielt in Rio nicht mit, der Deutsche U-21-Teamtrainer Horst Hrubesch wird es allerdings schwer haben, mit einer Top-Mannschaft in Rio auflaufen zu können.

Vereine gehen nicht leer aus

Anspruch auf finanzielle Entschädigung hat ein Verein für die Freistellung seines Spielers grundsätzlich keinen, das regelt Anhang 1 Artikel 2 des FIFA Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern. Im Gegenteil, der Verein ist verpflichtet auch für die Dauer der Abstellung das Gehalt des Spielers weiterzuzahlen und die Unfall- und Krankenversicherung zu leisten.

Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von FIFA und UEFA sind solche Regelungen nicht ganz unproblematisch, für die Durchführung von internationalen Turnieren aber wohl unerlässlich.

Die Vereine gehen aber auch nicht leer aus. Sowohl FIFA als auch UEFA zahlen bei internationalen Turnieren an die Vereine pro Tag und Spieler Abstellgebühren. Es handelt sich dabei um Beteiligungen der Klubs an den Einnahmen aus Übertragungsrechten, aus kommerziellen Rechten sowie aus dem Kartenverkauf. Allein bei der EM in Frankreich sollen insgesamt 150 Millionen Euro an die Vereine ausbezahlt werden. Für die EM 2020 wurden sogar 200 Millionen Euro veranschlagt.

Verletzung im Nationalteam – wer zahlt?

Was passiert aber, wenn sich ein Spieler im Zuge eines Nationalteam-Spiels (oder auch im Training) verletzt?

Für diesen Fall hat die FIFA das sogenannte FIFA-Schutzprogramm für Klubs beschlossen. Darin wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Verein eine Entschädigung erhält, sollte sich einer seiner Spieler bei einem Spiel der Nationalmannschaft verletzten. In dem Fall wird dem Verein das Gehalt ersetzt, das er für den Spieler in dem Zeitraum zu leisten hat, in dem er verletzungsbedingt ausfällt. Insgesamt steht der FIFA dafür ein jährliches Budget von satten 80.000.000 EUR zur Verfügung.

Spieler sind nicht zum Auflaufen verpflichtet

Eine angesichts der EUROphorie in Österreich eher theoretische Frage: was ist, wenn ein Spieler gar nicht in der Nationalmannschaft spielen will?

Das FIFA-Reglement sieht vor, dass jeder Spieler grundsätzlich verpflichtet ist, einem Aufgebot für eine Auswahlmannschaft seines Landes Folge zu leisten. Daraus würde sich im Grunde eine Pflicht zur Teilnahme in der Nationalmannschaft ergeben. Allerdings trifft die von der FIFA vorgesehene Abstellungspflicht laut überwiegender Meinung von Rechtsexperten lediglich die Vereine, nicht jedoch den einzelnen Spieler selbst.

Anderer Ansicht ist hier wohl die FIFA. Diese sieht nämlich auch ausdrücklich Disziplinarstrafen gegen Spieler vor, die ihre Einberufung in die Nationalmannschaft nicht ausreichend ernst nehmen. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr der senegalesische Spieler Diafra Sakho von West Ham United, der seiner Einberufung angeblich verletzungsbedingt nicht folgen konnte, dann aber für ein offizieles Spiel für West Ham auflief, von der Disziplinar-Kommission der FIFA verwarnt. Der Verein selbst wurde mit einer Strafe von 100.000 CHF belegt.

In der Regel wird ein Cheftrainer wohl nicht darauf bestehen, einen Spieler ins Team zu holen, der dort keineswegs spielen möchte. Auch Frank Ribéry hatte sich mit dem französischen Nationalcoach Didier Dechamps darauf geeinigt, nicht mehr einberufen zu werden. Die Drohung Platinis Ribéry für Bayern-Spiele zu sperren, ging ins Leere – er hätte diesbezüglich auch keinerlei Disziplinargewalt gehabt. Gerichtlich durchexerziert wurde ein solcher Fall allerdings noch nicht.

Eines scheint aber gewiss: Marcel Koller wird sich auch in Zukunft über uneingeschränktes Interesse seiner Mannschaft an der Team-Einberufung freuen.

 

Christina Toth ist Rechtsanwältin für Sportrecht in Wien. Sie ist Initiatorin von LAW MEETS SPORTS - dem Portal zum Recht im Sport. Auf www.lawmeetssports.at liefern namhafte Experten rechtliche Hintergrundinformationen zum nationalen und internationalen Sportgeschehen.

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