Die Bundesanwaltschaft sah keine rechtliche Grundlage für die Zahlung. Das Bundesstrafgericht entschied allerdings im Zweifel für den Angeklagten. Daraufhin hatte die Bundesanwaltschaft gegen die Freisprüche Berufung eingelegt.
Zuletzt mussten vor dem Vorfahren vor der Berufungskammer die Richterinnen und Richter ausgetauscht werden. Es bestehe das Risiko der Befangenheit, hatte es vom Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne geheißen. Das Gericht war damit einer Forderung Platinis nachgekommen.
Unter anderem war der Präsident der Berufungskammer im erstinstanzlichen Prozess gegen Blatter und Platini auch als Zeuge befragt worden. Dieser Richter war früher Staatsanwalt und stand wegen geheimer Treffen mit FIFA-Funktionären selbst zwischenzeitlich im Fokus von Ermittlungen.