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Pinzgau & SAK protestieren wegen Cup-Platzvergabe

Die Vergabe nach der Annullierung der Regionalligen führt zu Streitfragen:

Pinzgau & SAK protestieren wegen Cup-Platzvergabe Foto: © GEPA

Die Annullierung der Regionalligen führt zu Problemen bei der Vergabe der Startplätze für die ÖFB-Cup-Saison 2020/21.

So fühlen sich der FC Pinzgau Saalfelden und der Salzburger AK als Sieger der Regionalliga Salzburg, deren 18 Runden allesamt schon im Herbst absolviert wurden, hintergangen und legen beim Salzburger Fußballverband (SFV) gegen die Entscheidung über die Vergabe der Salzburger ÖFB-Cup-Plätze Protest ein.

Der SFV hatte die drei Startplätze für den ÖFB-Cup 2020/21 an den USK Anif als SFV-Stiegl-Landescupsieger 2019, SV Seekirchen (nächstbestplatzierte Salzburger Mannschaft der Abschlusstabelle der Regionalliga West 2018/19) und TSV St. Johann (wiederum nächstbestplatzierte Salzburger Mannschaft der Abschlusstabelle der Regionalliga West 2018/19) vergeben.

Klubs beziehen sich auf Juristen-Gutachten

"Wir sind gemeinsam der Ansicht, dass der Vorstand des SFV in seinem Ermessen für die Vergabe der Cup-Plätze die abgeschlossene Herbstrunde berücksichtigen hätte müssen, und verweisen dabei insbesondere auf das Rechtsgutachten von Martin Karollus vom 11.4.2020", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Laut dem Juristen sollen internationale Startplätze bei einem Saisonabbruch nach dem aktuellen Tabellenstand vergeben werden, wenn es nach dem FC Pinzgau und dem SAK geht, soll dies auf abgewandelte Weise auch in der Regionalliga Salzburg gelten.

"Nachdem ja ein kompletter Durchgang mit je zwei Spielen gegen jeden Verein durchgeführt worden ist", lautet die Argumenation. Tatsächlich ist die Regionalliga-Saison in Salzburg bereits zu Ende gespielt. Pinzgau und der SAK gingen als Sieger hervor und hätten sich im Frühjahr eigentlich mit den jeweiligen Siegern aus der Regionalliga Tirol und der Regionalliga Vorarlberg um den Meistertitel der Regionalliga West matchen sollen.

"Hier verweisen wir neuerlich auf das zitierte Gutachten: Der Vorstand des SFV ist wie der Vorstand des ÖFB nicht völlig frei in seinem Ermessen, sondern es kommt ihm ein gebundenes Ermessen zu. Zu beachten seien neben den allgemeinen Prinzipien des Vertrauensschutzes, der Gleichbehandlung und der Wahrung der Interessen der Vereine auch die Wertungen, die den einschlägigen Regulativen zu entnehmen sind. Es hätte berücksichtigt werden müssen, dass in der Regionalliga Salzburg (neben Tirol und Vorarlberg) anders als in anderen Ligen das Mindesterfordernis für einen Meisterschaftsbewerb gemäß den Richtlinien erfüllt wurde und damit eine Wertung laut den einschlägigen Regulativen vorliegt", kritisieren die beiden Vereine die Vorgehensweise des SFV.

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