news

Fußball-Gehaltsobergrenze rechtlich durchführbar

Ein Salary Cap im Fußball ist im Bereich des Möglichen:

Fußball-Gehaltsobergrenze rechtlich durchführbar Foto: © getty

Eine Gehaltsobergrenze im europäischen Fußball verstößt offenbar nicht gegen EU-Recht.

Zu diesem Urteil kommen zumindest zwei Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die der deutsche SPD-Politiker Thomas Oppermann in Auftrag gegeben hat, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Die beiden Gutachten sollen bei einer DFL-Sitzung am kommenden Dienstag vorgestellt. Wie die "SZ" berichtet, soll eine Obergrenze der Spielergehälter (Salary Cap) durchführbar sein, sofern sie von der UEFA eingeführt wird.

Bisher galt als Absage-Grund, die Gehaltsobergrenze nicht einzuführen, dass dies laut EU-Recht nicht zu bewerkstelligen sei.

Oppermann, der Vizepräsident des Bundestages ist und seit 2019 auch dem Ethikkomitee des DFB vorsitzt, will eine solche Obergrenze nun vorantreiben. Bei einer Klausurtagung in Brüssel werde er versuchen "eine entsprechende Regelung europarechtlich abzusichern."

Ein Salary Cap würde die Masse an Top-Spielern bei europäischen Top-Klubs verringern und gleichzeitig auch für etwas mehr Chancengleichheit sorgen. Eine Obergrenze würde laut den Gutachtern "den Unterhaltungswert steigern. Es sei im Sinne der Zahlkundschaft, dass auch die Ungewissheit des Ausgangs eines Spieles gesteigert wird."

Kommentare