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Neuausrichtung bei Videobeweis angekündigt

Die Möglichkeiten des Videoassistenten werden in Zukunft eingeschränkt.

Neuausrichtung bei Videobeweis angekündigt Foto: © getty

Die Videoassistenten der deutschen Bundesliga werden künftig weniger Möglichkeiten haben ins Spiel einzugreifen.

DFB-Chef Reinhard Grindel kündigt in der Sport1-Talkrunde "Doppelpass" eine Neuausrichtung des Videobeweises an. Den Referees werden demnach klare Fehlentscheidungen erlaubt, nur bei "Wahrnehmungsfehlern" sollen Korrekturen vorgenommen werden.

Es werde somit auch in Zukunft Irrtümer geben. "Wenn der Schiedsrichter es eben sieht, hat er die Entscheidungshoheit. Und dann muss man eben damit leben, dass es Fehlentscheidungen gibt", so Grindel.

Damit wiederspricht der DFB-Präsident dem neuen "Projektleiter Videobeweis" und Ex-Schiedsrichter Lutz Michael Fröhlich, der zuletzt bekräftigte, dass eingegriffen werden muss, "wenn aus Schiedsrichtersicht etwas klar falsch gelaufen ist." Auch der ehemalige Bundesliga-Coach Armin Veh kann den Kurswechsel nicht nachvollziehen: "Für mich geht es um Gerechtigkeit und nicht um Wahrnehmungsfehler. Das ist ja Wahnsinn!"

Mehr Transparenz

Grindel kritisiert auch indirekt den abgesetzten Projektleiter Helmut Krug: "Das ist eine sportpolitische Entscheidung. Soll es nur um Wahrnehmungsfehler gehen - wie es auch die Grundlage der Regelhüter des IFAB vorsieht? Oder soll auch bei klaren Schiedsrichter-Fehlern, die jedenfalls der Assistent so erkennt, korrigiert werden - wie es Herr Krug wollte"

Wie das technische Hilfsmittel bislang verwendet wurde, sorge für "zu viele Diskussionen, zu viel Kommunikation und zu viel Verunsicherung" und schaffe "nicht die Klarheit, die wir brauchen."

Ein großer Kritikpunkt am Videobeweis ist zudem, dass dem Stadionzuschauer nicht ersichtlich gemacht wird, welche Situationen neu bewertet werden. Der DFB-Chef plädiert dafür, dass die Bildschirme in den Arenen zur Aufklärung der Stadionbesucher eingebunden werden. Das hatte die Mehrheit der Klubs zu Saisonbeginn abgelehnt.


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