Einerseits ist da die Bewährungsstrafe von den Derby-Ausschreitungen im September 2024. Damals wurde eine Heimfansektorsperre für drei Top-Spiele (namentlich geht es da um Sturm, Salzburg, den LASK und die Austria) ausgesprochen.
Sollte diese Bewährungsstrafe widerrufen werden, würde nicht nur der Block West gesperrt, sondern auch gegenüberliegende Sektoren. Zudem muss Rapid verhindern, dass sich ein alternative Fansektor in den übrigen Teilen des Stadions bildet.
Wird Bewährungsstrafe angegriffen?
Es ist aber auch möglich, dass der Senat diese Bewährungsstrafe nicht angreift, das hat er zuletzt nach den Ausschreitungen vor dem Spiel im Hartberg im März 2025 nämlich auch nicht getan.
Damals wurde damit argumentiert, dass "dem SK Rapid als Gastverein kein Organisationsverschulden angelastet werden konnte und verschuldensunabhängige Sanktionen vom entsprechenden § 43 ÖFB-Rechtspflegeordnung nicht erfasst sind".
Der zweite Teil
Andererseits gibt es eine Strafe für die Vorkommnisse beim Derby an sich. Es ist mit einer Geldstrafe in der Höhe von 150.000 Euro – das ist das Höchstmaß – zu rechnen.
Und weitere Strafen sind möglich – diese reichen von Sektorensperren bis hin zu Geisterspielen. Auch eine Auswärtsfans-Sperre für Heimderbys der Austria ist denkbar. Dieser möglichen Strafe hat Rapid mit einer ersten Maßnahme nun schon vorgegriffen.