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Rapid-Fan muss für 18 Monate hinter Gitter

Ein Ultras-Mitglied muss wegen Wiederbetätigung im Allianz-Stadion hinter Gitter.

Rapid-Fan muss für 18 Monate hinter Gitter Foto: © GEPA

Die Negativ-Nachrichten rund um den Rapid-Anhang reißen nicht ab: Am Montag wird ein nach eigenen Angaben eingefleischter Fan der Grün-Weißen von einem Wiener Schwurgericht rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Der 39-Jährige hob am 13. August 2016 im Heimspiel gegen Admira Wacker Mödling im Allianz-Stadion den rechten Arm zum Hitlergruß.

"I hob mir nix dabei dacht. Es war sicha ka gute Aktion", sagt der bullige Glatzkopf kleinlaut.



Viele Bier und Spritzer

Vor dem Match habe er mit Gleichgesinnten - der Mann gehört seit 15 Jahren der klubintern einflussreichen Fan-Gruppierung "Ultras Rapid" an - in einer Pizzeria "a paar Bier und Spritzer" konsumiert. Bei einem Würstelstand und danach im Stadion wären "noch a paar Bier und Spitzer" gefolgt: "So is' das zustande kommen. A Scheißaktion."

Er habe sich damit "ins eigene Knie geschossen", bedauerte der mit fünf Kindern und zehn Vorstrafen gesegnete Beschäftigungslose: "Deswegen hob i Stadionverbot. Österreichweit. Des tut ma am meisten weh, ehrlich g'sagt."

Ein Ultra "mit Leib und Seele"

Dass der Hitlergruß möglicherweise nicht von ungefähr kam, legt ein Tattoo nahe, das sich der Mann vor einigen Jahren am rechten Handrücken tätowieren hat lassen. Dort trägt er seither die Zahlenfolge "88" zur Schau, die in rechtsextremen Kreisen für "Heil Hitler" steht.

In seinem Fall handle es sich dabei nicht um einen verklausulierten Neonazi-Gruß, behauptete der 39-Jährige.

Das Tattoo beziehe sich vielmehr auf die am 1. Februar 1988 gegründeten "Ultras": "I bin bei de Ultras. Mit Leib und Seele. Ultras war mei Leb'n." "Man kann auch bei den Ultras und Neonazi sein. Theoretisch", warf Richter Ulrich Nachtlberger ein. "Praktisch a. Aber net bei mir", entgegnete der Angeklagte.

Vorstrafe aus 2013

Die Geschworenen nahmen ihm diese Verantwortung nicht ab und sprachen den 39-Jährigen in vollem Umfang der Anklage schuldig. Eine nicht unwesentliche Rolle dürfte dabei eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 gespielt haben.

Das Landesgericht Linz hatte den Rapid-Fan damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er sich auf Facebook wiederbetätigt hatte. So postete er an Hitlers Geburtstag "Lieber Adi! Alles Gute zum Geburtstag! Gruß, 88" und verlinkte ein Video-Clip mit dem Horst-Wessel-Lied, der Parteihymne der NSDAP.

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