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Übersicht: Lizenzanträge für Bundesliga & 2. Liga

Diese Klubs haben beantragt, so geht es jetzt weiter:

Übersicht: Lizenzanträge für Bundesliga & 2. Liga Foto: © GEPA

Am (gestrigen) Donnerstag endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2022/23 der Admiral Bundesliga und Admiral 2. Liga.

Insgesamt 32 Anträge wurden eingebracht.

Nachdem aus der Regionalliga West kein Verein aufsteigen will, wird es im Sommer maximal zwei Aufsteiger in die 2. Liga und demnach auch maximal zwei Absteiger geben. Die Vienna und Stripfing wollen aus der Regionalliga Ost aufsteigen, WSC Hertha Wels und der SK Sturm II aus der Regionalliga Mitte.

Aus der 2. Liga haben mit Leader Austria Lustenau sowie dem FAC, dem GAK, Wacker Innsbruck und St. Pölten insgesamt fünf Klubs um eine Lizenz für die höchste Spielklasse angesucht.

Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga

Bundesliga: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, LASK, RZ Pellets WAC, WSG Tirol, TSV Egger Glas Hartberg, FK Austria Wien, SV Guntamatic Ried, CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, SK Austria Klagenfurt

2. Liga: spusu SKN St. Pölten, FC Wacker Innsbruck, Grazer AK 1902, FAC Wien, SC Austria Lustenau

Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga

2. Liga: FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn 

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure

RL Ost:  SV Stripfing, First Vienna FC

RL Mitte: WSC HOGO Hertha Wels

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist Dienstag, 8.3.2022 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird.

In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 13. April 2022 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2022.

Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2022, das erste Spiel im Europa League-Play-off findet im Juli 2022 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2022.

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