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LASK geht wegen Verordnungen vor Gericht

Bundesliga-Tabellenführer legt Beschwerde gegen COVID-Verordnungen vor VfGH ein.

LASK geht wegen Verordnungen vor Gericht Foto: © GEPA

Der LASK hat wegen der Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum Kleingruppentraining der Bundesligisten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelegt.

Das erklärte Club-Vize Johannes Lehner am Mittwoch gegenüber der APA und bestätigte damit die Angaben des Vereinspräsidenten Siegmund Gruber in den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Mittwoch-Ausgabe).

Laut Lehner wurden Beschwerden gegen zwei Verordnungen deponiert - gegen jene von Mitte April, die mit 1. Mai auslief, und gegen die seither gültige.

In diesen Erlässen ist vorgesehen, dass die zwölf Oberhaus-Klubs und Cupfinalist Austria Lustenau derzeit nur in Gruppen mit maximal sechs Personen in Zwei-Meter-Abständen trainieren dürfen. "Wir sind der Meinung, dass die Verordnungen verfassungswidrig sind, weil sie in verschiedene Rechte eingreifen, zum Beispiel in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit", sagte Lehner.

Kleingruppen-Beschränkung nur im Fußball

Für den Fußball bestehe eine klare Benachteiligung im Vergleich zu anderen Bereichen.

"In der zweiten Verordnung ist allen die Ausübung von Outdoor-Sport erlaubt, die Kleingruppen-Beschränkung gibt es nur noch im Fußball. Das ist völlig unverständlich, das Training findet im Freien statt. Wir sind nicht im Großraumbüro, und selbst im Großraumbüro gibt es nur einen Mindestabstand von einem Meter", meinte Lehner.

Der LASK nahm am 20. April das Training auf, seither werden sämtliche Spieler und Betreuer alle ein bis zwei Tage PCR-Tests unterzogen.

"Wenn ich weiß, dass jemand nicht infiziert ist, gibt es vor dem Gesetz keinen Grund, ihm seine Berufsausübung zu untersagen", erklärte Lehner und fragte: "Wenn man mit diesen Kontrollen nicht sicherstellen kann, dass es keine Gefahr einer Ansteckung gibt, wie soll ich dann wieder Fußball spielen können?"

"Eisbrecher-Funktion"

Man wolle keine Bevorzugung des Fußballs, beteuerte der 37-jährige Rechtsanwalt, der beim Liga-Tabellenführer für rechtliche Agenden zuständig ist.

"Aber wir wollen auch nicht, dass er benachteiligt wird. Der Fußball ist ein Wirtschaftszweig, da hängen Arbeitsplätze dran", betonte Lehner, der in diesem Zusammenhang auch auf die Benachteiligung anderer Mannschaftssportarten inklusive des Nachwuchssports verwies.

"Wir nehmen hier gerne eine Eisbrecher-Funktion für die Jugend und andere Teamsportarten wahr."

Beschwerden als symbolischer Akt

Nach den Angaben von Lehner wurde die Beschwerde gegen die erste Verordnung bereits dem zuständigen Minister Rudolf Anschober (Grüne) übermittelt, der nun sechs Wochen Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Diesen Verlauf wird auch die zweite Beschwerde nehmen.

Bei der Vorgehensweise des LASK handelt es sich vor allem um einen symbolischen Akt, meinte Lehner. "Auch wenn sich erst in zwei oder drei Monaten herausstellen sollte, dass die Verordnungen verfassungswidrig waren, soll schon jetzt eine Diskussion angeregt werden, ob die Beschränkungen, die dem Fußball auferlegt werden, angemessen und verfassungsmäßig korrekt sind."

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