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Keine Lizenz für die Austria in erster Instanz!

Auch andere Klubs in Bedrängnis müssen noch liefern.

Keine Lizenz für die Austria in erster Instanz! Foto: © GEPA

Paukenschlag in der Bundesliga!

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2021/22 14 Bewerbern die Lizenz für die Tipico Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die 2. Liga in erster Instanz erteilt.

Alle Bundesliga-Klubs bis auf einer dürfen sich über die Zulassung freuen: Austria Wien. Aus finanziellen Gründen wird den Violetten die Lizenz vorerst verweigert. Nun müssen die Verantwortlichen nachliefern, schon im Vorfeld wurden Probleme bekannt, auch der neue Investor dürfte noch nicht geliefert haben.

Ebenfalls ohne Zulassung im Falle eines möglichen Bundesliga-Aufstiegs stehen vorerst SC Austria Lustenau (infrastrukturell, finanziell) und FAC Wien (infrastrukturell) da. Während bei den Vorarlbergern auch noch nicht die Lizenz für die 2. Liga erteilt ist, sind wenigstens die Wiener in dieser Hinsicht save.

Aus der 2. Liga trifft es auch die Young Violets Austria Wien sowie den Regionalliga-Klub SV Stripfing/Weiden (sportliche Kriterien, infrastrukturell, rechtlich, finanziell).

Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Mittwoch, den 21. April 2021.

Austria unter Zugzwang

Die Austria steht nun unter Zugzwang: "Der FK Austria Wien muss nach dem heute zugegangen Urteil des Senats noch weitere Unterlagen vorlegen, um die Lizenz für die Bundesligasaison 21/22 in zweiter Instanz erhalten zu können. Bestimmungsgemäß werden wir gegen diesen Beschluss des zuständigen Lizenzsenats innerhalb der kommenden Tage schriftlichen Protest erheben, um fristgerecht die geforderten Nachweise beim Protestkomitee für dessen Entscheidung vorzubringen", heißt es in einer Ausssendung der Wiener.

FAK-Präsident Frank Hensel meint zur Situation: "Wir wissen durch den heute erhaltenen Lizenzentscheid ganz genau, welche Anforderungen an uns gestellt werden und worauf wir uns fokussieren müssen. Wir werden alles unternehmen, um die zusätzlichen Informationen fristgerecht einzubringen."

Reaktionen der Bundesliga

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: "Es ist wichtig, dass wir trotz der andauernden Pandemie mit dem heurigen Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren im Sinne der Wettbewerbssicherheit einen Schritt in Richtung des gewohnten Prozederes gehen. Dadurch stehen wir zum jetzigen Zeitpunkt vor der Herausforderung, noch keine 28 Mannschaften für die kommende Saison zu haben. Die betroffenen Klubs haben in der zweiten Instanz die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Auch in dieser herausfordernden Zeit bleibt unser oberstes Ziel, dass die Meisterschaften am Platz entschieden werden."

Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: "Dass so viele Klubs die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz erhalten haben, spricht für die gute Arbeit der Klubs in diesen herausfordernden Zeiten. Wie im Rahmen des letztjährigen Lizenz- und Zulassungsverfahrens wurde auch heuer allen Klubs aufgetragen, bis Herbst 2021 überarbeitete zukunftsbezogene Finanzinformationen abzugeben, um die weiterhin ungewisse Situation beobachten zu können."

Lizenzen und Zulassungen im Überblick:

Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die Tipico Bundesliga) und Zulassung (gilt für die 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Bewerbsteilnahme an der 2. Liga.

Tipico Bundesliga

Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, RZ Pellets WAC, LASK, TSV Prolactal Hartberg, SK Puntigamer Sturm Graz, CASHPOINT SCR Altach, spusu SKN St. Pölten, FC Flyeralarm Admira, WSG Swarovski Tirol, SV Guntamatic Ried.

Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell), SC Austria Lustenau (infrastrukturell, finanziell), FAC Wien (infrastrukturell)

2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: SK Austria Klagenfurt, FC Wacker Innsbruck, Grazer AK 1902.

Zulassung erteilt: FC Liefering, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Juniors OÖ, FC Blau Weiß Linz, FC Dornbirn 1913, SV Horn, FAC Wien, KSV 1919, WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte).

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte), FC Wacker Innsbruck II (Regionalliga Tirol).

Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SC Austria Lustenau (finanziell), SV Stripfing/Weiden (sportliche Kriterien, infrastrukturell, rechtlich, finanziell)

Weiterer Ablauf:

Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Mittwoch, den 21. April 2021.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Dienstag, 27. April 2021 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

Protestfrist: Mittwoch, 21. April 2021
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Dienstag, 27. April 2021
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2021.

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