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Gehalts-Stopp für Profis? Sportjuristen uneins

Haben Profi-Klubs weiter die Verpflichtung, die Gehälter zu bezahlen?

Gehalts-Stopp für Profis? Sportjuristen uneins Foto: © GEPA

Österreichs Sportjuristen sind sich uneins, ob die Profi-Klubs während der Corona-Pause ihre Spieler weiterhin bezahlen müssen.

"Ich halte es in Zeiten wie diesen für unverantwortlich, den Vereinen zu suggerieren, dass sie ihren Spielern nichts zahlen müssen", sagt der auf Sport- und Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Rebernig zur APA.

Manche seiner Kollegen setzen die bis zumindest Anfang Mai ruhende Meisterschaft mit völligem Stillstand gleich, der den Klubs nicht zuzurechnen sei.

"Soweit mir bekannt ist, haben alle Fußballvereine der Bundesliga ihre Mitarbeiter dazu angehalten, ein sogenanntes Homeprogramm durchzuführen. Teilweise sogar mit Unterstützung der Betriebsmittel des Arbeitgebers", sagt Rebernig. Er verweist auf zur Verfügung gestellte Pulsuhren und Hometrainer, mit denen die Spieler und Trainer die Trainingsleistungen zu Hause überprüfen könnten.

Das Argument, dass auch die Spieler ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen würden, sei deshalb nicht zulässig. "Die Arbeit eines Profifußballers besteht ja nicht nur in seiner Teilnahme an Wettbewerbsspielen. Es gibt viel mehr Trainingseinheiten als Pflichtspiele." Zusatz: "Das würde jede Home-Office-Variante - weil der eigene Betrieb derzeit zugesperrt hat - ad absurdum führen."

Keine Zahlungen? "Das ist Öl ins Feuer gießen"

Der Rieder Rechtsanwalt Peter Vogl, Ehrenpräsident der SV Ried und ehemaliger Geschäftsführer bei Red Bull Salzburg hatte gegenüber den "OÖ-Nachrichten" ähnlich wie zuvor Thomas Wallentin gegenüber dem "Kurier" gemeint:

"Solange das Mannschaftstraining und die Meisterschaftsspiele behördlich untersagt sind, trifft die Vereine aufgrund der Rechtslage keine Verpflichtung, die laufenden Gehälter der Spieler und Betreuer zu bezahlen. Das mag unglaublich klingen, entspricht aber österreichischem Arbeitsrecht. Der völlige Stillstand ist nicht den Klubs zuzurechnen, deshalb könnten sie die Auszahlung der laufenden Gehälter theoretisch einstellen."

Der frühere Profi Rebernig ist seit Ende 2017 als Sport- und Vereinsombudsmann für das Land Burgenland tätig, hält diese Aussage für im Grunde richtig. "In der Gesamtkonstellation, wie ausgeführt, allerdings für falsch und in unserer Situation für den Profifußball sogar für sehr polemisch und nicht wirklich korrekt. Das ist Öl ins Feuer gießen um den Vereinen zu sagen: Ihr braucht ab morgen nicht mehr zahlen."

Problematisch erscheint Rebernig noch die Frage, "ob in puncto Kurzarbeit bei Profis, die über der Höchstbemessungsgrundlage (5.370 Euro Brutto, Anm.) liegen, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nicht noch zu ändern sind."

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