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Bedingte Strafe für Botwinow
Michail Botwinow wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der ehemalige Langlauf-Profi soll bei den Doping-Ermittlungen im Fall Walter Mayer gelogen haben.
Botwinow erklärte sich am ersten Verhandlungstag am 7. September 2011 für nicht schuldig. Da Zeugin Stefanie Graf-Zitny neuerlich nicht vor Gericht erschien, fällte nun Richter Gollner ein Urteil. Dabei schenkte er der Aussage von Humanplasma-Geschäftsführer Meixner glauben.