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So läuft die Doping-Anhörung von Dinko Jukic

So läuft die Doping-Anhörung von Dinko Jukic

„Was soll da bitteschön rauskommen?“ Für OSV-Präsident Paul Schauer gilt in der „Causa Jukic“ nach wie vor nicht die Unschuldsvermutung.

„Für mich ist er unschuldig“, stellt der Wiener im Gespräch mit LAOLA1 noch einmal klar.

Deshalb macht sich Schauer auch keine Gedanken, was im Fall der Fälle - also wenn Dinko Jukic am 3. August von der Rechtskommission der NADA verurteilt und gesperrt wird, passieren könnte.

Protokoll lässt Fragen offen

Im Protokoll der verweigerten Doping-Kontrolle steht wörtlich: Herr Jukic verweigert die Blutabnahme vor Trainingsende. Herrn Jukic wird die Genehmigung erteilt, das Training aufzunehmen.

„Sonst steht nichts drin“, ärgert sich Schauer, der sich intensiv mit dem Fall beschäftigt hat. „Wenn man so ein Protokoll verfasst, muss zumindest drinstehen, dass man ihn noch einmal aufgefordert hat, aber das kann es nicht sein."

"Zumal es während des Trainings noch ein Telefonat zwischen Generalsekretär Gangel und dem Leiter des Doping-Kontrollsystems Herrn Mader gegeben hat, der sich darum kümmern wollte.“

"Muss auch mal der Klügere sein"

Sicher, räumt Schauer ein, hat es auch die eine oder andere Provokation im Stadionbad gegeben, „aber da muss doch der Prüfer ein bisserl ein G’spür haben und nicht gleich bei der WADA in Kanada anrufen.“

Schauer nimmt aber Jukic genauso in die Pflicht: „Er hat sich auch patschert angestellt. Wenn einer mit meiner Amtsführung als Präsident ein Problem hat, muss ich auch damit umgehen können. Da muss man auch einmal der Klügere sein, anstatt die Muskeln spielen zu lassen oder auf Sheriff zu machen."

"Aber wenn ich mir den Fall der russischen Schwimmerin anschaue (LAOLA1 hat berichtet), war Dinko vielleicht gar nicht blöd beraten, dass er sich erst nach dem Training testen lassen wollte.“

Doping-Jäger Demel "reaktiviert"

Der Schwimm-Verband wird bei der Anhörung rechtlich von Karl-Heinz Demel vertreten, seines Zeichens 20 Jahre lang „Mr. Anti-Doping“ in Österreich. „Er hat mich proaktiv angerufen und ist völlig unserer Meinung.“

Die FINA hat bereits einen „wunderbar geschriebenen“ Brief von Demel erhalten, in dem er dem Weltverband mitteilt, dass er das in seinen vielen Jahren als Doping-Jäger überhaupt noch nie erlebt hat, dass ein Sportler sein Training nicht beenden darf.

Die Entscheidung über Sperre oder Nicht-Sperre trifft die Kommission gemeinsam, laut Anti-Doping-Bundesgesetz reicht eine einfache Mehrheit für Verurteilung oder Freispruch. Die Entscheidung wird Jukic mündlich verkündet, die genaue Begründung ergeht schriftlich.

Wenn diese Ausfertigung zugestellt wird, hat Jukic vier Wochen Zeit, um einen Überprüfungsantrag bei der Unabhängigen Schiedskommission zu stellen.

Zivilgericht und CAS auf einer Stufe

„Wenn er nicht einverstanden ist, wird es innerhalb von sechs Wochen eine Verhandlung geben. Danach kann entweder ein Zivilgericht oder der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne angerufen werden“, erklärt Schaar, der in drei Jahren NADA bei rund 60 Verhandlungen den Vorsitz hatte.

Sollte es also zu einer Verurteilung in erster Instanz kommen, wird die Causa wahrscheinlich noch wochen- und monatelang die Gerichte beschäftigen. Das Problem dabei: Für den Gesetzgeber stehen Zivilgericht und CAS auf einer Stufe, die Verfahrenspartei kann selbst wählen.

Aber, so Schaar: „Die Internationalen Sport-Verbände haben sich dem CAS unterworfen, deshalb ist die Frage, inwieweit eine zivilgerichtliche Entscheidung überhaupt verbindlich ist.“

Stephan Schwabl

Schauer ärgert sich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. „Ein Cesar Cielho schluchzt wie eine Biene und holt trotz positivem Test zwei Mal Gold in Shanghai. Dinko Jukic ist nie positiv getestet worden.“

Keine Stellungnahme zum Verfahren

Mag. Gernot Schaar entscheidet am 3. August als Leiter der NADA-Rechtskommission gemeinsam mit den juristischen Mitgliedern Dr. Alois Schittengruber, DDr. Burkhard Thierichter, dem Toxikologen Dr. Karl Dobianer und Mediziner Univ. Prof. Dr. Norbert Bachl über die Zukunft des erfolgreichen Schwimmers und weniger erfolgreichen Politikers Jukic.

Auskunft über das Verfahren darf der erfolgreiche Rechtsanwalt keine geben. „Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und geben keine Stellungnahme über allfällige laufende Verfahren ab“, stellt Schaar im Telefonat mit LAOLA1 klar.

Ganz allgemein darf er aber über das Prozedere sprechen. „Generell ist es so, dass der Beschuldigte über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe befragt wird, dann wird das Beweisverfahren durchgeführt. Das heißt, die beantragten und geladenen Zeugen werden in Anwesenheit der Verfahrensparteien einvernommen, außerdem werden die allenfalls beigeschafften Urkunden, Unterlagen und Beweise eingesehen und mit den Verfahrensparteien erörtert.“

Urteil mündlich, Begründung schriftlich

Ob es noch am selben Tag zu einem Urteil kommt, ist laut Schaar von Fall zu Fall unterschiedlich. „Wir sind natürlich bestrebt, die Verhandlung so rasch als möglich abzuschließen. Aber wir wissen weder ob der Beschuldigte oder alle Zeugen erscheinen oder ob weitere Beweisanträge, zum Beispiel aufgrund von Aussagen, gestellt und überprüft werden müssen.“