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"Es war kein Einspruchsgrund nachzuweisen"

Das unter skandalösen Umständen zu Ende gegangene Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC (2:2) wird nicht wiederholt. Das teilte das Sportgericht des DFB am Montag in Frankfurt am Main mit.

Der Einspruch von Hertha wurde als unbegründet abgewiesen Hans E. Lorenz, der Vorsitzende Richter des Sportgerichts, begründet die Entscheidung so:

Keine einseitige Schwächung

"Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden."

Wie Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt bekannt gibt, werden die Berliner auch gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Nächsthöher Instanz ist nun das DFB-Bundesgericht.

Weil Fortuna-Anhänger schon vor dem Abpfiff den Rasen stürmten, hatte Schiedsrichter Wolfgang Stark das Spiel für 21 Minuten unterbrochen. Als die Fans den Rasen wieder verlassen hatten, pfiff der Referee die Partie noch einmal für 93 Sekunden an.

Ermittlungen gegen Spieler gehen weiter

Einen Tag später legte die Hertha Einspruch ein. "Ein regulärer Spielbetrieb war für uns nicht mehr möglich", begründete Manager Michael Preetz.

Gegen die Berliner Profis Lewan Kobiaschwili, Christian Lell, Thomas Kraft und Andre Mijatovic hat der DFB-Kontrollausschuss Ermittlungen eingeleitet. Diese Fälle werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.