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Neues ÖEHV-Präsidium um Hartmann "handlungsfähig"

Das neue Team an der Spitze sieht demnach auch die Handlungen der letzten Tage gerechtfertigt:

Neues ÖEHV-Präsidium um Hartmann Foto: © GEPA

Das neue Präsidium des Österreichischen Eishockey-Verbandes ist laut ÖEHV "voll handlungsfähig". Die angekündigte Anfechtung der Wahl des neuen Teams um Präsident Klaus Hartmann ändere daran nichts.

Die Wahl des Präsidiums - und des Schiedsgerichts, das sich mit der Wahl-Anfechtung auseinandersetzen wird - seien Beschlüsse nach Paragraph 7 des Vereinsgesetzes. Demnach wäre erst eine Stattgebung der Wahl-Anfechtung relevant, um die bisherige Gültigkeit der Wahl aufzuheben.

Ansonsten könnte eine Anfechtung der Wahl durch "einige wenige Mitglieder" den ÖEHV über einen längeren Zeitraum handlungsunfähig machen.

Klaus Hartmann, dessen Führungsgremium sich am 7. Juli statutenmäßig konstituiert habe, seien daher seit diesem Zeitpunkt "voll in Funktion handlungsfähig".

Eklat um Geschäftsführer Hartl

An eben jenem 7. Juli kam es zu einem Eklat im Büro des ÖEHV, als bei einem Antrittsbesuch die Herausgabe von Bankverbindungen, Sponsorverträgen und weiteren Unterlagen vom bisherigen Geschäftsführer Christian Hartl gefordert wurden.

Dieser weigerte sich, um sich nicht strafbar zu machen - weil Hartmann und sein Team noch nicht offiziell im Amt gewesen seien. Drei Tage später folgte die Kündigung Hartls, der seit 2004 als Generalsekretär und seit 2013 als Geschäftsführer fungierte.

Mit allen anderen Mitarbeitern habe es laut ÖEHV-Aussendung "konstruktive und zukunftsweisende Gespräche" gegeben. Auch mit Christian Feichtinger, Geschäftsführer der bet-at-home ICE Hockey League und der Alps Hockey League, soll es einen Gesprächstermin geben.

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