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WADA lockert Strafen für Meldonium-Einnahme

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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) lockert die Strafen für bestimmte Meldonium-Fälle.

Jene Athleten, die vor dem 1. März dieses Jahres positiv getestet wurden und bei denen ein Wert von weniger als einem Mikrogramm der verbotenen Substanz festgestellt wurde, haben keine Dopingsperren zu befürchten, heißt es in einer Aussendung.

Das seit 1. Jänner 2016 auf der Verbotsliste stehende Herzmittel führt zur allgemeinen Leistungssteigerung. In diesem Jahr wurden bereits mehr als 100 Sportler positiv getestet.

Einige davon hatten erklärt, sie hätten das nun verbotene Mittel zuletzt im Herbst 2015 eingenommen, als es noch erlaubt war. Da Meldonium laut lettischem Hersteller Grindeks noch "mehrere Monate" nach der Einnahme im Körper nachgewiesen werden kann, entschloss sich die WADA nun zur Teilamnestie-Regelung.

Wie viele Sportler von dieser profitieren, wurde vorerst nicht bekannt. Meldonium-Doping kann im Falle eines Erstvergehens des betroffenen Sportlers mit einer Sperre bis zu vier Jahren sanktioniert werden.

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