Einige davon hatten erklärt, sie hätten das nun verbotene Mittel zuletzt im Herbst 2015 eingenommen, als es noch erlaubt war. Da Meldonium laut lettischem Hersteller Grindeks noch "mehrere Monate" nach der Einnahme im Körper nachgewiesen werden kann, entschloss sich die WADA nun zur Teilamnestie-Regelung.
Wie viele Sportler von dieser profitieren, wurde vorerst nicht bekannt. Meldonium-Doping kann im Falle eines Erstvergehens des betroffenen Sportlers mit einer Sperre bis zu vier Jahren sanktioniert werden.