Die Bundesregierung hat neue Corona-Maßnahmen nach dem zweiten harten Lockdown beschlossen. Ab 7. Dezember findet eine teilweise Öffnung statt, für den Sport gilt das jedoch nur bedingt.
Untersagt bleiben alle Kontakt-Sportarten, wie etwa Fußball, auch die Indoor-Sportstätten sind für Hobby-Sportler weiterhin geschlossen. Das Betreten von Fitness-Studios, Tennishallen oder Hallenbädern ist nach wie vor verboten.
Ab 24. Dezember dürfen indes Outdoor-Sportstätten öffnen. Einzelsportarten - aber kein Mannschaftssport - sind ab Weihnachten damit möglich, so sind Skifahren, Langlaufen oder Eislaufen beispielsweise ab 24. Dezember erlaubt.
Spitzensportler dürfen weiterhin ihrem Beruf nachgehen.