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Corona: Die neuen Regeln für den Sport

Bundesregierung öffnet die Sportstätten ab 24. Dezember zum Teil:

Corona: Die neuen Regeln für den Sport Foto: © GEPA

Die Bundesregierung hat neue Corona-Maßnahmen nach dem zweiten harten Lockdown beschlossen. Ab 7. Dezember findet eine teilweise Öffnung statt, für den Sport gilt das jedoch nur bedingt.

Untersagt bleiben alle Kontakt-Sportarten, wie etwa Fußball, auch die Indoor-Sportstätten sind für Hobby-Sportler weiterhin geschlossen. Das Betreten von Fitness-Studios, Tennishallen oder Hallenbädern ist nach wie vor verboten.

Ab 24. Dezember dürfen indes Outdoor-Sportstätten öffnen. Einzelsportarten - aber kein Mannschaftssport - sind ab Weihnachten damit möglich, so sind Skifahren, Langlaufen oder Eislaufen beispielsweise ab 24. Dezember erlaubt.

Spitzensportler dürfen weiterhin ihrem Beruf nachgehen.

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